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Rechtsmeldung Dänemark Coronavirus
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie gewährt das Steuerministerium in Dänemark Fristverlängerungen für Arbeitnehmer und Unternehmen.
02.04.2020
Von Nadine Bauer | Bonn
Das dänische Steuerministerium (Skatteministeriet) gab am 31. März 2020 bekannt, dass aufgrund der mit dem COVID19-Ausbruch verbundenen Probleme die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Einkommensjahr 2019 für alle Steuerzahler bis zum 1. September 2020 verlängert wird.
Die Fristverlängerung gilt für Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung bis zum 1. Mai abgeben müssen, für Kleinunternehmer mit Offenlegungspflicht zum 1. Juli, für Selbständige und Bürger mit Einkommen aus dem Ausland, die entsprechende Informationen bis zum 1. Juli mitteilen müssen und für Unternehmen und andere juristische Personen, deren Abgabefrist eigentlich am 31. März 2020 endete. Davon erfasst sind sowohl persönlich geführte Unternehmen, einschließlich Einzelkaufmannsfirmen (enkeltmandsvirksomhed), persönlich geführten Kleinunternehmen (PMV) und Offene Handelsgesellschaften (interessentskaber - I/S), als auch Gesellschaften, Stiftungen, Vereine etc., einschließlich Unternehmergesellschaften (iværksætterselskaber - IVS), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (anpartsselskaber - ApS) und Aktiengesellschaften (aktieselskaber - A/S).
Zum Thema:
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