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FinnlandCoronavirus / Aufenthaltsrecht, Einreise- und Ausreisebestimmungen
Recht
Rechtsmeldung Finnland Coronavirus
Die finnische Regierung hat am 23. Juli 2020 Neuerungen in Bezug auf Einreisebeschränkungen bekannt gegeben.
24.07.2020
Von Nadine Bauer | Bonn
Zum 27. Juli 2020 werden die Kontrollen an den Binnengrenzen für den Verkehr zwischen Finnland und Österreich, Slowenien sowie der Schweiz wieder eingeführt. Grund hierfür ist die zwischenzeitlich gestiegene Zahl der Corona-Infizierten in diesen Ländern.
Einreisebeschränkungen können für den Verkehr zu Ländern aufgehoben werden, in denen die Zahl der Neuinfektionen in den letzten 14 Tagen acht Fälle pro 100.000 Personen nicht überschritten hat. Alternativ ist die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen und Einreisebeschränkungen für Länder möglich, in denen in den vorhergehenden 14 Tagen maximal zehn neue Fälle pro 100.000 Personen aufgetreten sind.
Entsprechend dieser Regelung gibt es derzeit keine Binnengrenzkontrollen zu Deutschland, Norwegen, Dänemark, Island, Estland, Lettland, Litauen, den Niederlanden, Belgien, Italien, Griechenland, Liechtenstein, Malta, der Slowakei und Ungarn. Zudem finden keine Kontrollen für den Bootsverkehr mit Privatbooten (huvialusliikenteestä) statt.
Diese Regelung gilt zunächst bis 25. August 2020, die finnische Regierung plant allerdings eine Überprüfung der geltenden Regelung im Zwei-Wochen-Rhythmus.
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