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Rechtsmeldung | Kanada | Arbeitsrecht

Änderungen im kanadischen Arbeitsrecht

In der Provinz Ontario ist nach einem Urteil des Divisional Court die globale Lohnsumme eines Arbeitgebers bei der Berechnung der Abfindungsschwelle heranzuziehen.

Von Jan Sebisch | Bonn

Das kanadische Arbeitsrecht wird geregelt durch Bundesrecht und auf Ebene der einzelnen Provinzen und Territorien. Anders als in Deutschland liegt die Regelungskompetenz in diesem Rechtsbereich allerdings hauptsächlich bei den Provinzen und Territorien.

Die arbeitsrechtlichen Provinzgesetze, in Ontario der Employment Standard Act 2000 (ESA), schreiben für alle Arbeitnehmer geltende Mindeststandards vor und definieren die Voraussetzungen für die Zahlung von Abfindungen. In diesem Rahmen sieht § 64 ESA vor, dass Arbeitgeber, die Gehälter in einer Gesamthöhe von 2,5 Millionen kanadische Dollar (kan$) auszahlen, Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen haben, wenn der Arbeitnehmer fünf Jahre oder länger bei ihnen beschäftigt gewesen ist.

Im Fall Hawkes v. Max Aicher (North America) Limited entschied der Divisional Court von Ontario nunmehr, dass bei der Berechnung der Abfindungsschwelle von 2,5 Millionen kan$, die gesamten globalen Gehälter herangezogen werden müssen. Geklagt hatte ein ehemaliger Angestellter einer in Kanada ansässigen hundertprozentigen Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens. Der Kläger machte geltend, dass bei der Berechnung der Abfindungsschwelle nur die Gehaltsabrechnungen seines ehemaligen Arbeitgebers in Ontario herangezogen worden sind.

Sofern die Entscheidung nicht erfolgreich angefochten wird, müssen Arbeitgeber nun ihre globalen Gesamtgehaltsabrechnungen zur Feststellung des Abfindungsanspruchs berücksichtigen.

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