Dieser Inhalt ist relevant für:
MaledivenSchiedsgerichtsbarkeit / Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche / Internationale Verträge / Internationale Handelsrechtsvereinheitlichung (u.a. UNCITRAL)
Recht
Rechtsmeldung Malediven Schiedsgerichtsbarkeit
25.09.2019
(GTAI) Am 17. September 2019 sind die Malediven als 161. Staat dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche aus dem Jahr 1958 beigetreten.
Erklärungen, Mitteilungen oder Vorbehalte hinsichtlich der Anwendbarkeit erfolgten nicht.
Das „New Yorker Übereinkommen“ wird am 16. Dezember 2019 für die Malediven in Kraft treten.
Zum Thema: