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NiederlandeWirtschaftsrecht, einschl. Wirtschaftsstraf- und -ordnungsstrafrecht / Gesellschaftsrecht, übergreifend
Recht
Rechtsmeldung | Niederlande | Wirtschaftlicher Eigentümer
Das niederländische Register für wirtschaftliche Eigentümer wird wohl erst im Frühjahr 2020 zur Verfügung stehen.
28.01.2020
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Ein wesentlicher Bestandteil der Geldwäscheprävention ist die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (Ultimate Beneficial Owner, kurz: UBO) für die meisten Gesellschaftsformen. So wird Transparenz geschaffen, die abschreckenden Effekt haben und gleichzeitig die Aufklärung erleichtern soll. Die dem UBO-Register zugrunde liegende Rechtsvorschrift ist die Richtlinie (EU) 2015/849 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/843.
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie aus 2018 ist am 10. Januar 2020 abgelaufen. Die Niederlande haben zwischenzeitlich ein Gesetz auf den Weg gebracht, das von der Zweiten Kammer des Parlaments auch gebilligt wurde, der Beschluss der Ersten Kammer steht allerdings noch aus. Das Ziel ist es, das Verfahren noch im ersten Quartal 2020 abzuschließen.
Zuständig für die Implementierung des Registers wird die niederländische Handelskammer (Kamer van Koophandel) sein.