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Rechtsmeldung | Nordkorea | UN-Kaufrecht

UN-Kaufrecht tritt für Nordkorea in Kraft

Am 1. April 2020 wird das UN-Kaufrecht für die Demokratische Volksrepublik Korea in Kraft treten (Art. 99 Abs. 2 CISG).

Von Julia Merle | Bonn

Hinweis: Die Rechtsmeldung wurde erstmals am 18. Dezember 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Oktober 2022.


Der Beitritt des Landes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)) war am 27. März 2019 erfolgt.

Eine Erklärung nach Art. 96 CISG wurde abgegeben. Danach kann ein Vertragsstaat, nach dessen Rechtsvorschriften Kaufverträge schriftlich zu schließen oder nachzuweisen sind, jederzeit eine Erklärung nach Artikel 12 CISG abgeben, dass die Bestimmungen der Art. 11 und 29 oder des Teils II des Übereinkommens, die für den Abschluss eines Kaufvertrages, seine Änderung oder Aufhebung durch Vereinbarung oder für ein Angebot, eine Annahme oder eine sonstige Willenserklärung eine andere als die schriftliche Form gestatten, nicht gelten, wenn eine Partei ihre Niederlassung in diesem Staat hat.

Die Anwendung des UN-Kaufrechts bei internationalen Warenkaufverträgen kann durch Parteivereinbarung ausgeschlossen werden (Art. 6 CISG).

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