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Rechtsmeldung | Serbien | Arbeitsrecht

Serbiens neues Gleichstellungsgesetz

Am 1. Juni 2021 trat das serbische Gleichstellungsgesetz, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 52/2021 (Službeni glasnik), in Kraft.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das Gesetz ersetzt das bisherige Arbeitsgesetz über das Verbot der Diskriminierung und Gleichstellung. Das neue Gesetz bestätigt die geltenden Grundsätze der Gleichstellung von Beschäftigten und das Verbot des diskriminierenden Verhaltens am Arbeitsplatz.

Im Bereich des Arbeitsrechts stärkt das Gesetz die Rechte in Bezug auf

  • gleiche Bezahlung,
  • Verbot der Benachteiligung und Entlassung während des Mutterschutzes und  der Elternzeit sowie
  • bei Rückkehr in den Betrieb. So muss bei Rückkehr in den Betrieb ein gleicher oder gleichwertiger Arbeitsplatz bereitgestellt und die berufliche Weiterentwicklung ermöglicht und gefördert werden.

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigen sind verpflichtet, im Rahmen der Jahrespläne oder Jahresprogramme besondere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung festzulegen, umzusetzen und diese öffentlich zugänglich zu machen. Bei nicht öffentlich zugänglichen Plänen besteht die Verpflichtung, das zuständige Ministerium für Menschenrechte (Ministarstvo pravde stvo pravde) zu informieren und einen Auszug aus dem Plan vorzulegen. Zusätzlich ist alle zwei Jahre ein Bericht an das Ministerium zu erstellen und eine kurze Einschätzung der Situation zu übermitteln.

Die Überwachung der Anwendung des Gesetzes liegt im Bereich des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung (Ministarstvo za rad, zapošljavanje, boračka i socijalna pitanja). Bei einem Verstoß sieht das Gesetz eine Geldbuße in Höhe von 4.253 Euro bis 17.000 Euro vor.

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