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Zollbericht Schweiz Verbrauchsteuern

Verbrauchssteuern

Verbrauchsteuern werden auf Alkoholika, Tabakwaren, Kraftstoffe und Automobile erhoben. Daneben gibt es Lenkungsabgaben auf CO2 und flüchtige organische Verbindungen.


Von Stefanie Eich | Bonn

Alkohol

Die Schweiz erhebt eine Verbrauchsteuer auf Spirituosen und Bier. Wein und Ethanol für industrielle Zwecke sind steuerfrei. 

Auswahl alkoholischer Waren, die in der Schweiz einer Verbrauchsteuer unterliegen
WarenartSteuer in Schweizer Franken
Spirituosen 29 je Liter reinen Alkohols 
Ethanol zu Trinkzwecken 29 je Liter reinen Alkohols
Ethanol für industrielle Zwecke steuerfrei
Alcopops116 je Liter reinen Alkohols
Süßweine und Wermuth 14,50 je Liter reinen Alkohols
Leichtbier (bis 10.0 Grad Plato) 16,88 je 100 Liter
Normal- und Spezialbier (10,1-14 Grad Plato) 25,32 je 100 Liter
Starkbier (mehr als 14 Grad Plato) 33,76 je 100 Liter
Naturwein bis 18 % volsteuerfrei
Stand: Dezember 2023Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

 

Tabak

Tabaksteuern setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • für Zigaretten und Zigarren je Stück und in Prozent des Kleinhandelspreises;
  • für Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak je Kilogramm und in Prozent des Kleinhandelspreises.
Verbrauchsteuern für Tabak
WarenartSteuer in Schweizer Franken
Zigaretten11,832 Rappen je Stück und 25 Prozent des Kleinhandelspreises, mindestens 21,210 Rappen je Stück
Zigarren0,56 Rappen je Stück und 1 Prozent des Kleinhandelspreises
Feinschnitttabak (Rauchtabak) und Wasserpfeifentabak38 Schweizer Franken je kg und 25 Prozent des Kleinhandelspreises, mindestens 80 Schweizer Franken je kg
nikotinhaltige Erzeugnisse für elektronische Zigaretten0,20 Franken je Milliliter
Stand: September 2023Quelle: Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung, Anhang I bis V

 

Automobilsteuer

Der Steuersatz beträgt vier Prozent des Fahrzeugwertes.

Mineralölsteuer

Die Mineralölsteuer hängt vom Produkt und der Verwendung ab, das heißt ob die Ware als Treibstoff, Brennstoff oder für technische Zwecke verwendet wird. Sie beträgt beispielsweise für Benzin 76,82 Rappen/Liter und für Diesel 79,57 Rappen/Liter, Heizöl 0,3 Rappen. 

Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) tragen zur Bildung von bodennahem Ozon bei. Aus Gründen des Umweltschutzes erhebt die Schweiz eine Lenkungsabgabe. So soll ein Anreiz geschaffen werden, VOC-haltige Produkte möglichst sparsam zu verwenden. Der Abgabensatz beträgt drei Schweizer Franken je Kilogramm reine VOC.

Lenkungsabgabe auf CO2

Die Schweiz erhebt eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe. Die Steuer beträgt 120 Schweizer Franken pro Tonne CO2. Daraus ergeben sich produktspezifische Abgabensätze

Straßenverkehrsabgabe

Für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen, die dem Gütertransport dienen, gilt eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Die Abgabe ist vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den in der Schweiz zurückgelegten Kilometern abhängig. 

Die Erhebung der Abgabe erfolgt zurzeit noch über das System LSVA II, wird bis Ende 2024 jedoch vom neuen System LSVA III abgelöst. Das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzschutz stellt ausführliche Informationen zur Umstellung zur Verfügung. 

Weiterführende Informationen:

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Verbrauchsteuern und Lenkungsabgaben finden Sie auf der Seite des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzschutz.

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