Zollbericht Chile Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

In Chile unterliegen sämtliche Einfuhrwaren Einfuhrzöllen und der Umsatzsteuer. Daneben können je nach Warenart zusätzliche Abgaben anfallen.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Zolltarif

Der chilenische Zolltarif ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut. In der Struktur des HS sind vier Codenummern ("Position") mit zwei weiteren Codenummern ("Unterposition") vorgesehen. Dieser sechsstellige Code wird praktisch weltweit einheitlich für die gleichen Waren verwendet. Im chilenischen Zolltarif wird dieser noch um zwei zusätzliche Stellen erweitert. 

Für sämtliche Waren mit Ursprung aus Ländern, mit denen Chile kein Freihandelsabkommen geschlossen hat, gilt ein allgemeiner Zollsatz von sechs Prozent. Besteht hingegen ein Abkommen mit Chile - wie im Fall der EU, unterliegen die Waren den im jeweiligen Abkommen vereinbarten Zollsätzen, solange die entsprechenden Ursprungsregeln eingehalten werden.

Einfuhrzoll

Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der Zollwert. Das ist im Regelfall der Transaktionswert der eingeführten Waren, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. In Chile entspricht der Zollwert dem CIF-Wert, der die Kosten, die Versicherung und die Fracht einschließt (CIF - Cost, Insurance and Freight). Für die Berechnung wird der allgemeine Zollsatz von sechs Prozent auf den CIF-Wert kalkuliert. 

Für bestimmte Produkte gelten spezifische Einfuhrzölle, die als feste Beträge je Maßeinheit erhoben werden; für andere Produkte, wie zum Beispiel Zucker und Weizen, gelten ermäßigte Zollsätze.

Gebrauchte Waren unterliegen einem Importzoll in Höhe von 50 Prozent des jeweiligen Zollsatzes sowie den je nach Warenart anfallenden weiteren Importabgaben. Ausnahmen sind in der Regel 3 des Zolltarifs aufgeführt.

Ferner sieht das Gesetz 20.690 vom 16. September 2013 Zollbegünstigungen für bestimmte Länder vor. Danach sind Waren mit Ursprung in weniger entwickelten Ländern von Einfuhrzöllen befreit. Ausgenommen hiervon sind Weizen, Weizenmehl und Zucker. Zu den begünstigten Ländern zählen unter anderem: Haiti, Afghanistan, Bangladesch, Kambodscha, Myanmar, Nepal, Jemen, Angola, Äthiopien, Burkina Faso, Eritrea, Guinea, Guinea-Bissau, Madagaskar, Malawi, Mosambik, Ruanda, Senegal, Somalia, Togo, Tansania und Sambia.

Umsatzsteuer

Der Steuersatz beträgt 19 Prozent. Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer ist der CIF-Wert zuzüglich des Einfuhrzolls. Auf diese Summe wird der Steuersatz von 19 Prozent angewendet.

Bei der Einfuhr bestimmter Kapitalgüter besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Mehrwertsteuer. Voraussetzung ist, dass diese Güter für die Entwicklung, Exploration oder Nutzung von Projekten in Chile bestimmt sind, darunter in den Sektoren Bergbau, Energie, Telekommunikation und Forschung sowie für technologische, medizinische oder wissenschaftliche Projekte. Die Investitionssumme muss außerdem mindestens 5 Millionen US-Dollar betragen. 

Weitere Einfuhrabgaben

Für gewisse Warengruppen fallen zusätzliche Steuern an. Bemessungsgrundlage dieser ist in der Regel der CIF-Wert zuzüglich des Einfuhrzolls.

Steuer auf Luxusgüter

Der Steuersatz beträgt im Regelfall 15 Prozent, in Einzelfällen 50 Prozent.

Der Steuer in Höhe von 15 Prozent unterliegen unter anderem:

  • Gegenstände aus Gold, Platin und Elfenbein
  • Schmuck und Edelsteine
  • feine Teppiche und Wandteppiche
  • feine Pelze
  • Dosenkaviar und Kaviarersatz
  • Luft- und Druckgaswaffen einschließlich Zubehör und Geschosse

Für pyrotechnische Erzeugnisse wie Feuerwerkskörper, Böller und ähnliche Artikel beträgt der Steuersatz 50 Prozent. Ausgenommen hiervon sind Erzeugnisse für industrielle, bergbauliche oder landwirtschaftliche Zwecke sowie für die Lichtsignalgebung. 

Steuer auf alkoholische und alkoholfreie Getränke

Je nach Produkt gelten folgende Steuersätze:

  • Mineralwässer, künstliche alkoholfreie Getränke und Sirupe: 13 Prozent
  • Weine, Apfelwein, Champagner und Bier: 15 Prozent
  • Liköre, Pisco, Whisky, Schnäpse, Destillate sowie Likör- und aromatisierte Weine: 27 Prozent

Tabaksteuer

Zigarren ("cigarros puros"), Zigaretten ("cigarrillos") und verarbeiteter Tabak unterliegen der Tabaksteuer. Für Zigarren und verarbeiteten Tabak dient der Verbraucherverkaufspreis einschließlich Steuern als Bemessungsgrundlage. Der Steuersatz beträgt 52,6 Prozent für Zigarren und 59,7 Prozent für verarbeiteten Tabak. Für Zigaretten fällt eine spezifische Steuer von 0,0010304240 UTM (Unidades Tributarias Mensuales – monatliche Steuereinheiten) je Zigarette sowie eine Steuer von 30 Prozent auf den Verbraucherverkaufspreis einschließlich Steuern je Packung an.

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