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Wege aus der CoronakriseSchärfere Ausgangs- und Reisebeschränkungen werden ab Anfang April auf das ganze Land ausgeweitet. Weitgehende Lockerungen sollen ab Mitte Mai kommen. (Stand: 1. April 2021)
Von Peter Buerstedde | Paris
Frankreich hat angesichts steigender Infektionszahlen und einer hohen Auslastung der Krankenhäuser die Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit seit Mitte Januar 2021 wieder schrittweise verschärft. Seit Mitte März gilt in Teilen des Landes zusätzlich zur landesweiten nächtlichen Ausgangssperre (19 Uhr bis 6 Uhr) eine ganztägige Ausgangssperre.
Am 31. März hat Präsident Emmanuel Macron in einer Fernsehansprache eine Ausweitung der Beschränkungen auf das ganze Land für zunächst vier Wochen sowie einen Plan für kurzzeitige Schulschließungen verkündet. Mit einer Beschleunigung der Impfkampagne sollen ab Mitte Mai wieder weitgehende Lockerungen möglich werden.
Ab dem 3. April gilt tagsüber eine lockere Ausgangssperre innerhalb eines Radius von 10 Kilometern um die Wohnung und nachts eine striktere Ausgangssperre (19 Uhr bis 6 Uhr). Anders als im März 2020 müssen tagsüber für Aufenthalte außerhalb der Wohnung in einem Radius von 10 Kilometern keine Bescheinigungen mitgeführt werden, wohl aber ein Wohnungsnachweis. Auch gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. Ausnahmsweise sind am Osterwochenende überregionale Reisen zu Zweitwohnsitzen möglich.
Für die nächtliche Ausgangssperre gelten wenige Ausnahmen wie etwa Arbeitseinsätze, medizinische Behandlungen, das Ausführen von Haustieren und die An- und Abfahrt zu größeren Reisen, die auch nur in Ausnahmefällen möglich sind. Zum Einkauf oder für Behandlungen oder Kirchenbesuche gilt ein maximaler Radius von 30 Kilometern. Bescheinigungen für Ausnahmen können handschriftlich oder auch digital mit einem Smartphone über die Seite des Innenministeriums oder über die Handyapplikation TousAntiCovid ausgefüllt werden. Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld von 135 Euro erhoben werden.
Ab dem 3. April muss der nicht lebenswichtige Einzelhandel schließen (Ausnahmen: Friseursalons, Reparaturwerkstätten, Buch- und Musikfachhandel). Über die Schließung von stark frequentierten Orten wie Parks, Stränden, Ufer- und Seepromenaden soll regional entschieden werden. Die Schließung des Einzelhandels und die ganztägigen Reiseeinschränkungen sollen zunächst vier Wochen gelten. Für Bars, Restaurants sowie Kultur- und Sporteinrichtungen hat Präsident Macron eine stufenweise Öffnung ab Mitte Mai in Aussicht gestellt.
Frankreich hat als eines von wenigen Ländern in Europa den Schulbetrieb seit der Wiederöffnung nach den Sommerferien 2020 aufrechterhalten können und nimmt jetzt auch nur kurzzeitige Schließungen vor. Die Osterferien, die sonst nach Regionen gestaffelt sind, finden jetzt landesweit zur selben Zeit statt, für zwei Wochen ab dem 12. April. Aber bereits ab dem 5. April gilt landesweit Distanzunterricht. Kindertagesstätten und Grundschulen beginnen dann wieder am 26. April den Präsenzunterricht. Die Sekundarstufe folgt eine Woche später. Universitäten funktionieren weiter mit einem Tag Präsenzunterricht pro Woche.
Datum | Maßnahmen |
---|---|
seit 12. Januar | Nächtliche Ausgangssperre gilt in 25 Départements bereits von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr |
seit 16. Januar | Nächtliche Ausgangssperre landesweit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr |
seit 31. Januar | Einreisende - auch aus EU-Ländern - müssen negativen PCR-Test vorweisen |
seit 20. März | Ganztägige Ausgangssperren in 16 Départements, einschließlich Hauptstadtregion; nächtliche Ausgangssperre landesweit ab 19 Uhr |
seit 3. April | Tagsüber Ausgangssperre landesweit mit Bewegungsradius von 10 Kilometern; nachts Ausgangssperre (19 Uhr bis 6 Uhr) |
Grundsätzlich ist die Grenze zwischen Frankreich und Deutschland für den Personen- und Warenverkehr seit dem 15. Juni 2020 uneingeschränkt offen. Seit dem 31. Januar 2021 müssen Personen ab elf Jahren einen negativen PCR-Test vorweisen, der weniger als 72 Stunden vor der Einreise gemacht wurde. Außerdem muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, dass keine Symptome vorliegen und kein wissentlicher Kontakt mit Erkrankten stattgefunden hat. Ausgenommen sind Personen im Warenverkehr, Grenzpendler und Bewohner einer Grenzregion (weniger als 30 Kilometer von der französischen Grenze). Einreisende aus der Europäischen Union (EU) müssen nicht in Quarantäne.
Für Reisende aus der Europäischen Union (EU) sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz oder dem Vatikanstaat ist die Einreise nach Frankreich weiter uneingeschränkt möglich. Aber es besteht eine Testpflicht und Reisende müssen eine Erklärung unterschreiben. Dokumente, die vorgezeigt werden müssen (an der Grenze und gegebenenfalls der Fluggesellschaft): Ausgenommen von der Testpflicht: |
Einreisende aus Nicht-EU-Ländern müssen sich außerdem bei der Einreise zu einer einwöchigen Quarantäne verpflichten. Anschließend wird erneut ein Test gemacht. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Ausbreitung der neuen Mutationen des Virus zu bremsen.
Bei der Entscheidung über eine Reise oder eine Mitarbeiterentsendung sollten Firmen die Schutzmaßnahmen bei Rückkehr nach Deutschland berücksichtigen, die vom jeweiligen Bundesland erlassen werden. Auf deutscher Seite gilt nach Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) seit dem 9. Januar ganz Kontinentalfrankreich als Risikogebiet und seit dem 28. März 2021 auch als Hochinzidenzgebiet.
Reisende müssen nach Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist, und sich in eine zehntägige Quarantäne begeben, die sie frühestens nach fünf Tagen mit einem erneuten negativen Test verlassen dürfen. Ausnahmen von dieser Regelung können die Bundesländer festlegen. Sie betreffen in der Regel Grenzpendler und Familienbesuche. Über die Vorschriften für eine Einreise in ihr Bundesland informiert eine Internetseite der Bundesregierung. Darüber hinaus können lokale Gesundheitsämter Auskunft zu Rückreiseregeln erteilen.
Das französische Département Moselle gilt seit dem 2. März 2021 zusätzlich als Virusvarianten-Gebiet. Für eine Einreise in die angrenzenden Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland muss ein negativer Coronatest vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regelung gilt auch für Pendler. Auch Schnelltests sind zulässig. Die Bundespolizei führt stichprobenartige Kontrollen durch. Für Pendler und Transitreisende besteht aber keine Quarantänepflicht.
Die Auslandshandelskammer (AHK) in Paris kann bei Fragen zur Mitarbeiterentsendung beraten.
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