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Für Luxemburg besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Von Seiten der luxemburgischen Regierung ist die Einreise möglich. (Stand: 17. Februar 2021)
Von Torsten Pauly | Berlin
Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Zusammenkünften ab vier Personen verpflichtend. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren. Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, Ausnahmen sind etwa aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen möglich. Für Geschäfte, Dienstleister und Kultureinrichtungen gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln. Die Gastronomie darf nur außer Haus verkaufen. Auch bei Veranstaltungen und Versammlungen bestehen Einschränkungen. Alle Maßnahmen gelten zunächst bis zum 14. März 2021.
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