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Zollbericht Vereinigtes Königreich Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Freihandelsabkommen

Das Vereinigte Königreich ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Vereinigtes Königreich (VK) – Europäische Union (EU)

Das VK und die EU haben am 24. Dezember 2020 ein Handels- und Kooperationsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen wurde seit 1. Januar 2021 vorläufig angewandt und ist zum 1. Mai 2021 vollständig in Kraft getreten. 

Das Abkommen sieht Zollfreiheit für alle Waren mit Ursprungseigenschaft "EU“ beziehungsweise "UK“ vor. Mengenmäßige Beschränkungen für einzelne Produktgruppen gibt es nicht. Die Ursprungsregeln sind im Vergleich zu anderen Freihandelsabkommen großzügig.

Eine grundsätzliche gegenseitige Anerkennung von Produktstandards und Konformitätsbewertungen sieht das Abkommen nicht vor.

Weiterführende Informationen finden Sie in unseren GTAI-Berichten zum Abkommen zu den Themen Warenursprung und Präferenzen sowie nichttarifäre Handelshemmnisse.

Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Drittstaaten

Durch den Austritt des VK aus der EU verloren Freihandelsabkommen (FHA), die zwischen der EU und Drittstaaten bestehen, sowie weitere handelsbezogene Abkommen ihre Gültigkeit in Bezug auf das VK. Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Briten deshalb eigene FHA mit Drittstaaten vorweisen, wenn ein präferenzberechtigter Handel fortgeführt werden soll.

Die Briten haben in der Übergangsphase vorgesorgt und zahlreiche Abkommen geschlossen. Dabei hat die britische Regierung zumeist die bestehenden Abkommen der EU übernommen, indem diese in bilaterale Abkommen zwischen dem VK und dem jeweiligen Vertragspartner umgewandelt wurden (sogenannte "Roll-over“-Abkommen). Dabei wurden die wesentlichen Inhalte aus dem jeweiligen FHA beibehalten. Diese Vorgehensweise stellt jedoch zumeist nur eine Übergangslösung dar. Für viele Roll-over-Abkommen strebt das VK Verhandlungen über ein neues und vertiefteres Abkommen an.

Neue Abkommen – neue Regeln

Der Austritt des VK aus der EU geht für Unternehmen mit zahlreichen Veränderungen einher. Nicht nur Einfuhr- und Ausfuhrverfahren und -formalitäten haben sich geändert, auch der Umgang mit FHA. Denn seit dem 1. Januar 2021 müssen Unternehmen mit einer Produktionsstätte im VK die neuen Abkommen zwischen dem VK und dem jeweiligen Drittstaat beachten und können nicht mehr auf die ursprünglichen EU-Abkommen zurückgreifen.

Unternehmen aus dem VK können aber weiterhin von einem präferenzbegünstigten Handel profitieren, wenn das VK mit dem jeweiligen Drittstaat ein Roll-over-Agreement abgeschlossen hat und die Unternehmen die in dem jeweiligen Roll-over vereinbarten Regeln erfüllen. Sollte für das entsprechende Handelsgeschäft kein Roll-over vorliegen, sind grundsätzlich die einschlägigen Zollsätze durch die gegenüber der WTO angegebenen Maximalzollsätze begrenzt.

Unternehmen, die in der EU produzieren und britische Vormaterialien verwenden, müssen ebenfalls aufpassen: Die britischen Wertschöpfungsanteile im Rahmen einer Präferenzkalkulation werden seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr als ursprungsbestimmend für EU-Präferenzware akzeptieren. Beim Export kann das folglich zu einem Verlust der Zollvergünstigung im Bestimmungsland führen. Inwiefern sich der Brexit auf Präferenzen aus Handelsabkommen auswirkt, lesen Sie hier

Welche Handelsabkommen hat das Vereinigte Königreich bereits geschlossen?

Mittlerweile kann das VK auf Handelsabkommen mit mehr als 60 Ländern zurückgreifen. Einen Überblick über die wichtigsten bereits (vorläufig) in Kraft getretenen Abkommen stellen wir Ihnen in einer Übersicht zur Verfügung. Die britische Regierung informiert regelmäßig über den aktuellen Verhandlungsstand beziehungsweise den Statuts einzelner Abkommen.

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