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Zollbericht Vereinigtes Königreich Brexit

Lebensmittelkennzeichnung nach dem Brexit

Längere Übergangsfristen für bestimmte Kennzeichnungspflichten. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die britische Regierung verlängert die Übergangsfristen für die Angabe von Kontaktdaten sowie der Herkunftskennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln bis zum 31. Dezember 2023. Die britischen Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung beruhen auf EU-Gesetzgebung, die im Zuge des Austritts in britisches Recht übernommen wurde.

Übergangsfristen für die Änderung der Kontaktdaten

Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist es Pflicht, auf der Verpackung von Lebensmitteln die Adresse des Herstellers oder Verkäufers mit Sitz innerhalb der EU anzugeben. Um Produkte in Großbritannien verkaufen zu können, ist weiterhin keine Änderung der Kontaktdaten notwendig. Diese Übergangsbestimmung wurde bis 31. Dezember 2023 verlängert. Während dieser Zeit darf ein Produkt auf dem britischen Markt vertrieben werden, solange auf der Verpackung eine Adresse innerhalb der EU angegeben ist. Die Angabe einer britischen Adresse ist vorerst nicht verpflichtend.

Längere Übergangsfrist für Herkunftskennzeichnung

Bei bestimmten Lebensmitteln ist eine Herkunftskennzeichnung vorgeschrieben, beispielsweise für Fleisch oder Honig. Hierbei wird zwischen den Herkunftsangaben „EU“ und „nicht-EU“ unterschieden. Auch hier wurde die Übergangsfrist verlängert: auf britischen Produkten kann bis 31. Dezember 2023 weiterhin die Angabe „EU“ verwendet werden. Dies gilt jedoch nur für Produkte, die für den britischen Markt bestimmt sind. 

Änderungen der Rechtslage ab 2024

Nach jetziger Rechtslage ist nach dem Ende dieser Übergangsphase ab 1. Januar 2024 eine Änderung des Labels notwendig: Hat das Lebensmittelunternehmen keinen Sitz im Vereinigten Königreich, ist die Adresse des britischen Importeurs anzugeben. Zudem ist bei Herkunftsangaben von Lebensmittel zwischen „UK“ und „non-UK“ zu unterscheiden und entsprechend zu kennzeichnen.

Diese Bestimmungen können sich bis zum Ende der Übergangsfrist jedoch noch ändern: Im September 2022 hat die britische Regierung die Brexit Freedoms Bill vorgelegt. Damit sollen alle in nationales Recht übernommenen Regelungen bis Ende 2023 vollständig geändert, aufgehoben oder ersetzt werden. Teilweise besteht die Option, diese Frist bis zum Jahr 2026 zu verlängern. Inwiefern die Kennzeichnungspflichten davon betroffen sein werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. 

Sonderregeln für Nordirland

Für den nordirischen Markt finden weiterhin die EU-Vorschriften Anwendung. Es ist jedoch möglich, dass auch für Nordirland künftig Änderungen des Labels vorgenommen werden müssen.

Weiterführende Informationen:

Die britische Regierung stellt umfangreiche Leitfäden zu einzelnen Themen zur Verfügung: 

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