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Zollbericht Vereinigtes Königreich Zollgesetz und Zollverfahren

Nordirland: Warenverkehr ab 1. Januar 2021

Update: Seit dem Brexit hat Nordirland einen Sonderstatus. Nun soll es weitere Vereinfachungen im Warenverkehr geben. Bis diese in Kraft treten, gelten die aktuellen Regelungen.

Von Melanie Hoffmann, Stefanie Eich | Bonn

Zum Vereinigten Königreich (VK) gehören Großbritannien (GB) und Nordirland (NI). Seit 1. Januar 2021 gehört das VK nicht mehr zum EU-Binnenmarkt und zur Zollunion. Für NI gilt jedoch eine Sonderregelung. Das Nordirland-Protokoll legt nämlich fest, dass alle relevanten Binnenmarktregeln der EU sowie der EU-Zollkodex auch weiterhin in NI Anwendung finden. Das bedeutet, dass NI weiterhin Teil des britischen Zollgebietes bleibt, aber zollrechtlich so behandelt wird, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde. 

Warenverkehr zwischen NI und GB

Vereinfachungen treten nicht sofort in Kraft

Das Nordirland-Protokoll ist im Vereinigten Königreich (VK) umstritten. Nach langen Verhandlungen haben sich das VK und die EU auf Vereinfachungen für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland geeinigt. Die Umsetzung startet voraussichtlich ab September 2023. Bis sie in Kraft treten, bleiben die aktuellen Regelungen bestehen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Bestimmungen.

Eine Übersicht über die Änderungen finden Sie hier

Von GB nach NI

Auf eine Ware, die auf direktem Weg aus Großbritannien (England, Schottland oder Wales) nach NI verbracht wird, fallen keine Zölle an.

Es sei denn, die Ware könnte anschließend selbst oder nach Veredelung als Teil einer anderen Ware in die EU verbracht werden. Die genauen Kriterien wurden vom Gemeinsamen Ausschuss, den das Austrittsabkommen einsetzt, festgelegt. Im Rahmen von Zollbefreiungen können solche Waren unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zollfrei eingeführt werden. In welchen Fällen und wie eine solche Befreiung beantragt werden kann, lesen Sie hier

Eine Ausfuhranmeldung ist beim Verlassen GB nicht notwendig. Eine Einfuhranmeldung ist dagegen erforderlich, wenn die Ware in NI ankommt. Zudem unterliegen Waren aus GB der Zollaufsicht und möglicherweise auch Zollkontrollen. Zollformalitäten sind einzuhalten und entsprechende Erklärungen müssen der Zollbehörde vorgezeigt werden.

Von NI nach GB

Waren, die aus NI nach GB geliefert werden, unterliegen den EU-Zollformalitäten. Dennoch sind für viele Waren, die von NI nach GB exportiert werden, keine Ausfuhranmeldungen und summarische Einfuhr- oder Ausfuhrmeldungen notwendig. Es müssen keine Zölle und Mehrwertsteuer bei Ankunft der Waren in GB gezahlt werden. Eine Ausfuhranmeldung ist für den Warenverkehr von NI nach GB jedoch erforderlich, wenn die Ware in NI einem speziellen Zollverfahren unterliegt, sich die Ware in einem autorisierten Zwischenlager befindet oder wenn die Ware im Rahmen internationaler Verfahren bestimmten Prozessen unterliegt.

Leitfaden: Ein- und Ausfuhr Nordirland

Unterstützung bei der Zollabwicklung

Die britische Regierung unterstützt Unternehmen, die Waren zwischen NI und GB handeln, mit dem Trader Support Service. Der Service ist für Händler kostenlos und unterstützt bei Zollformalitäten und Einfuhranmeldungen.

Lieferungen zwischen der EU und NI

Die Einigung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sorgt nicht für Änderungen im Warenverkehr zwischen der EU und Nordirland. Zollkontrollen finden auf der Insel Irland nicht statt. EU-Lieferungen nach NI  werden weiterhin als intra-EU-Handel gesehen und bleiben somit innergemeinschaftliche Lieferungen. Eine Zollanmeldung ist nicht notwendig.

Auch die Regelungen des unionseinheitlichen Mehrwertsteuerrechts für Lieferungen von und nach NI gelten weiter. Lieferungen an ein Unternehmen in NI sind somit weiterhin als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu erfassen. Die britische Steuer- und Zollbehörde (HMRC) bleibt für die Anwendung der Mehrwertsteuergesetze, der Erhebung der Mehrwertsteuer und der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze, verantwortlich. 

Da der Handel mit Nordirland weiterhin als intra-EU-Handel gesehen wird, sind solche Warenverkehre der Intrahandels­statistik unter Verwendung des Ländercodes XI zu melden. 

Warentransport durch Nordirland 

Ein Transitvorgang, der von NI aus gestartet wird, gilt als Transitverfahren der Union im Zollgebiet NI.

Mehr zum Transitverfahren durch NI

Ursprungseigenschaft und Konsequenzen für präferenziellen Ursprung

Seit dem 1. Januar 2021 zählen britische Waren und (Vor-)Materialien nicht mehr für den EU-Ursprung einer Ware.

Beim Thema „Ursprungseigenschaften“ wird nicht zwischen GB und NI unterschieden. Es gibt nur einen gemeinsamen Ursprung für das VK. Aus diesem Grund werden auch Waren aus NI nicht mehr wie EU-Präferenzwaren betrachtet und im Rahmen einer Präferenzkalkulation nicht mehr als ursprungsbestimmend für EU-Präferenzware akzeptiert. Waren aus dem VK fließen dann als „Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft“ in die Berechnung des präferenziellen EU-Ursprungs mit ein. Dies kann zu einem Verlust der EU-Präferenzeigenschaft und somit zum Verlust der Zollvergünstigung führen. 

Produkte mit einem EU-/VK-Ursprung können im Rahmen des Handelsabkommens zwischen der EU und dem VK von Präferenzen/Präferenzzollsätzen profitieren. 

Weitere Informationen zum Freihandelsabkommen EU-VK

Welche Freihandelsabkommen finden für Nordirland Anwendung?

Da Nordirland weiterhin zum Zollgebiet des VK gehört und das Nordirland Protokoll auch keine Regelung beinhaltet, die das VK daran hindert, NI in den Geltungsbereich der zukünftigen Freihandelsabkommen (FHA) einzubeziehen, finden die neuen FHA zwischen dem VK und Drittstaaten auch für NI Anwendung. Dies setzt jedoch voraus, dass das Nordirland Protokoll durch das jeweilige FHA zwischen dem VK und den Drittstaaten nicht beeinträchtigt wird. 

Mehr zu den Freihandelsabkommen zwischen dem VK und Nordirland einerseits und Drittstaaten anderseits

Marktzugangsregeln: Welche Normen und Standards gelten für NI?

Durch den Brexit und den Austritt der Briten aus dem Binnenmarkt gibt es zwei rechtlich voneinander getrennte Märkte. Gemeinsame Produktvorschriften oder eine automatische gegenseitige Anerkennung, wie es sie im Binnenmarkt gab, gibt es nicht mehr. Waren müssen die Produktvorschriften des Zielmarktes erfüllen. Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen sieht vor, dass NI im EU-Binnenmarkt für Waren bleibt. Folglich kann es unterschiedliche Produktanforderungen in GB und in NI geben.

Standards und Normen: Für Nordirland gelten Sonderregelungen

Standard/Norm

Anmerkung

CE/UKCA

Die neuen Regelungen zur UKCA-Kennzeichnung finden auf Nordirland keine Anwendung. Für den nordirischen Markt kann weiterhin die CE-Kennzeichnung verwendet werden.

REACH

Die  Änderungen in Bezug auf REACH gelten nicht für Nordirland. Waren können unter den bisher bestehenden Bedingungen nach Nordirland exportiert werden.

Lebensmittelkennzeichnung

Für den nordirischen Markt finden weiterhin die EU-Vorschriften Anwendung. Es ist jedoch möglich, dass auch für Nordirland künftig Änderungen des Labels vorgenommen werden müssen.

Medizinprodukteregulierung

In Nordirland wird weiterhin die EU-Medizinprodukteregulierung gelten. Das bedeutet, dass sowohl die MDR- als auch die IVDR- Verordnung in Nordirland angewendet werden, obwohl diese Vorschriften in Großbritannien nicht in Kraft treten werden. 

Diese Tabelle stellt lediglich eine Auswahl an Normen dar und ist nicht abschließendQuelle: www.gov.uk und https://www.gov.uk/guidance/placing-manufactured-goods-on-the-market-in-northern-ireland

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