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Verlängerung der Sanktionen
24.02.2021
Die gegen Simbabwe bestehenden Sanktionen werden bis zum 20. Februar 2022 verlängert. Die restriktiven Maßnahmen umfassen ein Waffenembargo sowie das Einfrieren von Vermögenswerten.
Zudem wird die Liste der Personen, die den Sanktionen unterliegen, aktualisiert.
Quellen: