Dieser Inhalt ist relevant für:
Ägypten / EUInternationale Handelsabkommen, übergreifend / Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Zoll
Zollbericht Ägypten Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Das Abkommen schafft eine Freihandelszone für Industriewaren.
04.09.2020
Von Amira Baltic-Supukovic, Andrea Mack
Grundlage für den Warenhandel zwischen der Europäischen Union (EU) und Ägypten ist das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Ägypten. Es wurde ab dem 1. Januar 2004 vorläufig angewandt und ist am 1. Juni 2004 in Kraft getreten (veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 304 vom 30. September 2004).
Nach dem im Abkommen vereinbarten schrittweisen Zollabbau innerhalb von bis zu zwölf Jahren ist die Freihandelszone zwischen Ägypten und der EU inzwischen für nahezu alle gewerblichen Erzeugnisse verwirklicht. Dementsprechend können EU-Ursprungswaren der Zollkapitel 25 bis 97 zollfrei in Ägypten eingeführt werden. Ausgenommen sind Exporte von bestimmten Kraftfahrzeugen und Wohnanhängern nach Ägypten. Zölle auf Industrieprodukte, die nicht in den Anhängen des Abkommens aufgeführt sind, werden nach einem Zeitplan abgebaut, den der Assoziationsrat beschließt.
Zollbegünstigungen (Präferenzen) gelten nur für Ursprungswaren der Vertragsparteien. Gemäß Beschluss Nr. 1/2015 des Assoziationsrates EU-Ägypten vom 21. September 2015 sind als Ursprungsregeln (das heißt die Regeln, die festlegen, unter welchen Bedingungen eine Ware als zollbegünstigte Ursprungsware anzusehen ist) die Anlagen des "Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln" anwendbar. Weitere Informationen hierzu sind in unserem Artikel "Die Pan-Europa-Mittelmeer-Zone" zu finden. Ursprungsnachweise sind die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung nach vorgeschriebenem Wortlaut.
Zur Beschleunigung der Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen haben Ägypten und die EU neue Regelungen und Zugeständnisse vereinbart. Das neue Abkommen (veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 106 vom 28. April 2010) in Form eines Briefwechsels ändert das Europa-Mittelmeer-Abkommen hinsichtlich der Einfuhrbestimmungen für Ursprungswaren der Zollkapitel 1 bis 24. Es ist zum 1. Juni 2010 in Kraft getreten.
Um demokratische und wirtschaftliche Reformen zu unterstützen, hat die EU mit Ägypten im Juni 2013 einen Sondierungsdialog begonnen, der als Vorbereitung für Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement - DCFTA) dient. Es sollen Bereiche verhandelt werden, die im bestehenden Freihandelsabkommen über Waren nicht abgedeckt sind wie Dienstleistungen, öffentliche Beschaffung, Wettbewerb, geistiges Eigentum und Investitionsschutz.
Dieses Fragment können Sie in folgenden Kontexten finden: