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Zollbericht Brasilien Zulassungsverfahren

Vorschriften für die Zulassung von Nahrungsmitteln und Getränken

Diese Produkte unterliegen einer Reihe von Registrierungs-, Genehmigungs- und Kennzeichnungsvorschriften. 

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Für die Regulierung und Zulassung von Nahrungsmitteln, Getränken, deren Etiketten und Verpackungen ist die Gesundheitsbehörde (ANVISA) zuständig. Allerdings nicht alle Lebensmittel benötigen die Einfuhrgenehmigung der ANVISA. Nahrungsmittel tierischen Ursprungs und deren Etiketten bedürfen der Genehmigung des Land- und Viehwirtschaftsministeriums (MAPA). Beim Import derartiger Produkte kann in einigen Fällen sogar die Zulassung mehrerer Aufsichtsbehörden verlangt werden.

Zu den beim MAPA registrierungspflichtigen Produkten zählen auch pflanzliche Produkte "in natura" (unberührt oder minimal verarbeitet), Fruchtpulpe, einige pflanzliche Öle, Essig sowie die meisten Getränke unter anderem Saft, Nektar, Kokosnusswasser, Softdrinks und Alkoholika. Sämtliche Produktregistrierungen sind nach dem Verfahren gemäß Oficio Circular DIPOA/SDA Nr. 42/2010 vorzunehmen. Hersteller müssen die hierfür notwendigen Formulare ausgefüllt in Portugiesisch oder Spanisch mit einem Etikettenentwurf beim MAPA einreichen. Etikettenentwürfe sind mit Informationen über die Verpackung des Produktes in Originalfarbe und Originalformat als Anhang beizufügen. Nahrungsmittel tierischen Ursprungs benötigen vor dem Versand die Einfuhrgenehmigung des MAPA und eine nicht automatische Einfuhrlizenz, die nur erstellt wird, wenn das Produkt bereits über eine Registrierungsnummer beim MAPA verfügt. Ferner muss bei der Einfuhr dieser Produkte ein von einem amtlich zugelassenen Tierarzt (médico veterinário oficial) unterschriebenes Gesundheitszeugnis vorliegen.

Importeure von Wein und anderen Produkten aus Weintrauben oder Wein (zum Beispiel Likörweine) müssen ebenso beim Landwirtschaftsministerium registriert sein. Auch hier ist eine nicht automatische Einfuhrlizenz dieser Behörde erforderlich. In Brasilien ist die Weineinfuhr nur nach Vorlage eines Ursprungszeugnisses und eines Analysezertifikates möglich, für deren Ausstellung der Herstellerbetrieb verantwortlich ist. Überdies ist die Einfuhr von Wein einfuhrgenehmigungs- bzw. voranmeldepflichtig. Nach Ankunft der Sendung in Brasilien und vor der Einfuhrabfertigung und Freigabe durch den brasilianischen Zoll wird diese zunächst einer Hygiene- und Qualitätskontrolle unterzogen (fiscalização e inspeção sanitária, fitosanitária e de qualidade). Anschließend stellt die zuständige Aufsichtsbehörde ein Zertifikat (Certificado de Inspeção de Importacão de Bebidas) aus.

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