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KolumbienZollgesetz und Zollverfahren, übergreifend / Registrierung von Importeuren, Zollagenten / Zolllager / Vorübergehende Einfuhr, Carnet ATA / Veredelung
Zoll
Zollbericht Kolumbien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Für die Bearbeitung von Außenhandelsgeschäften steht das Datenbearbeitungssystem „Ventanilla Única“ bereit. Vor der Einfuhrabfertigung sind bevollmächtigte Banken einzubinden.
23.12.2020
Von Susanne Scholl
In Kolumbien können nur bei der Handelskammer registrierte und im Steuerregister „Registro Único Tributario (RUT) eingetragene Unternehmen Waren importieren. Ferner müssen die Unternehmen für Einfuhren mit Warenwerten über 30.000 US Dollar über ein digitales Zertifikat einer von den kolumbianischen Behörden zugelassenen Zertifizierungsgesellschaft verfügen. Das Ministerium für Handel (Ministerio de Comercio) hat für die Bearbeitung von Außenhandelsgeschäften das elektronische Datenbearbeitungssystem „Ventanilla Única de Comercio Exterior“ (VUCE) bereitgestellt.
Der Zugang ist ausschließlich registrierten Unternehmen mit Zertifikat vorbehalten. Lässt sich der Importeur hinsichtlich der Einfuhrvorgänge durch einen Zollagenten vertreten, so muss er diesem eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Wenn die Waren in Kolumbien eingetroffen sind, verbleiben sie nach der Entladung bis zum Abschluss des Abfertigungsverfahrens zunächst in dafür vorgesehenen amtlichen Lagern (depósitos aduaneros). Sie können dort einen Monat gelagert werden. Dieser Zeitraum kann einmalig um einen weiteren Monat verlängert werden. Es wird kolumbianischen Importeuren empfohlen, während dieses Zeitraumes die Genehmigung für eine Vorab-Wareninspektion einzuholen, bevor sie die Einfuhranmeldung einreichen. Dies für den Fall, dass es Zweifel an der Warenbeschreibung, den Angaben zu Seriennummern der Produkte oder der Warenmenge gibt.
Aufgrund der Vorschriften des kolumbianischen Wechselkursregimes muss der Importeur vor der Einfuhrabfertigung die für die Zahlung des Importes notwendigen Devisen auf das Konto einer hierzu vom Gesetzgeber bevollmächtigten Bank überweisen und das Formular „Declaración de Cambio“ ausfüllen und weiterleiten.
Mit der Abgabe der Einfuhranmeldung (Declaración de Importación) ist die Zahlung der Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) vorzunehmen. Dabei sind die vom Gesetzgeber bevollmächtigten Banken einzubinden. Die Waren werden gegen Vorlage der Einfuhranmeldung und der Warenbegleitdokumente aus dem Zolllager frei gegeben (levante automático). Alternativ kann das elektronische Abfertigungssystem der DIAN auch eine Untersuchung der Waren anordnen (inspección física). Für die Abfertigung von Warensendungen mit einem FOB-Wert (Free on Board) von mehr als 1.000 US$ müssen Importeure einen Zollagenten einschalten.
Waren können in Kolumbien auch vorübergehend eingeführt oder vorübergehend zu Veredelungszwecken eingeführt werden.
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