Zollbericht USA Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
In den USA kann nur der "Importer of Record" (IOR) Waren zu einem Zollverfahren anmelden. Die Warenanmeldung ist ein zweistufiger Prozess.
13.06.2025
Von Susanne Scholl | Bonn
Der Importer of Record
Die Funktion des IOR kann der Eigentümer der Waren, der Käufer, ein lizenzierter Zollagent oder eine ausländische Handelsgesellschaft ohne Niederlassung in den USA übernehmen.
Ausländische Unternehmen müssen im Regelfall den Status eines "non-resident importer" bei der Zollbehörde beantragen und dort mit einer "non-resident ID number" registriert sein. Die Kennung wird mit jedem Einfuhrvorgang gelinkt. Die rechtliche Vertretung des ausländischen Unternehmens übernimmt ein Zollagent. Alternativen hierzu sind im Abschnitt "Registrierung von Importeuren bei der US-Zollbehörde" aufgeführt.
Automated Commercial Environment
Der gesamte Prozess läuft mittlerweile elektronisch ab: Die Customs and Border Protection (CBP), Importeure, Zollagenten, Spediteure und andere Bundesbehörden nutzen für die Warenanmeldung zu allen Zollverfahren das "Automated Commercial Environment" (ACE), ein modernes Datenbearbeitungssystem für Einfuhranmeldungen und die damit verknüpften post-entry Prozesse.
Auch das seit über 20 Jahren bestehende "Automated Broker Interface" (ABI) für die obligatorische Übermittlung elektronischer Einfuhranmeldungen wird noch genutzt.
Verzollung als zweistufiger Prozess
Das ACE ist für alle Einfuhrvorgänge obligatorisch. Der Importeur erhält häufig keine direkten Zugang zum ACE, sondern nur der Zollagent. Die Verzollung erfolgt im Regelfall zweistufig:
Eingangsdeklaration
Zunächst sind innerhalb von 15 Tagen nach Wareneingang die Eingangsdokumente einzureichen
(Eingangsdeklaration - Vordruck 3461 (Entry/Immediate Delivery) oder elektronische Variante, Berechtigungsnachweis zur Vornahme der Zollanmeldung (Konnossement/Luftfachtbrief oder andere Beförderungsunterlagen), Handelsrechnung, Packliste, besondere Bescheinigungen).
Die Zollbehörde verlangt eine Sicherheit (Zollkaution - single entry bond, continuous bond) für die Einfuhrabgaben. Die Identifikationsnummer der Sicherheit muss bei der Einfuhr angegeben werden.
Die elektronische Rückmeldung genehmigt eine allgemeine Überlassung der Waren (General Release, etwa 90 Prozent aller Fälle), oder ordnet bei Verstößen und Verfahrensfehlern eine physische Untersuchung der Waren mit Prüfung der Dokumente an (Examination required, etwa zehn Prozent der Fälle). Dazu werden Waren einem "Center of Excellence and Expertise", CEE, zugeführt.Zollanmeldung und Zahlung der geschätzten Einfuhrabgaben
Anschließend muss innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingangsdeklaration und Warenfreigabe die Zollanmeldung zum freien Verkehr (entry summary for consumption - Vordruck 7501 oder elektronische Form) mit den Anmeldungsunterlagen abgegeben und die geschätzten Einfuhrabgaben gezahlt werden. Zollanmeldungsunterlagen sind die Eingangsdokumente, die der Importeur oder sein Zollagent zurückerhalten haben, Entry Summary und weitere Dokumente für die Festsetzung der Einfuhrabgaben und statistische Zwecke.
In der Entry Summary macht der Importeur Angaben zum Zollwert, der Einreihung der Waren und eine Kalkulation der Einfuhrabgaben.
Post-Entry Process
Die Abrechnung/genaue Ermittlung der Abgaben erfolgt im Nachhinein (post entry process), im Regelfall innerhalb eines Jahres. Nur in dieser Zeit sind Korrekturen möglich. Jede Anmeldung wird von der CBP als vorläufig betrachtet.
Darüber hinaus gelten Voraussetzungen weiterer Bundesbehörden (zum Beispiel FDA).
Centers of Excellence and Expertise
Seit dem Jahr 2012 unterstützen zehn "Centers of Excellence and Expertise" an strategischen Punkten im Zollgebiet die CBP-Zollstellen. Sie konzentrieren das CBP-Fachwissen auf branchenspezifische Fragen und leisten eine passgenaue Unterstützung für Einführer.
Das Konzept entstand, weil die Hafen-zu-Hafen-Abwicklung der CBP teils zur Ungleichbehandlung gleicher an verschiedenen Eingangshäfen eingeführter Waren führte. So entstanden Unterbrechungen, hohe Kosten und Informationsverluste für CBP und Importeure. Die CBP hat die CEE für die einheitliche Behandlung aller Branchen in den Häfen eingeführt. Dies soll Handelserleichterungen, niedrige Kosten und die Einhaltung der Einfuhrvorschriften bewirken. Jeder Einführer ist einem CEE zugeordnet. Deren Entscheidungen können Entscheidungen einer CBP-Zollstelle außer Kraft setzen.