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Zollbericht Tadschikistan Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Zollverfahren

Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung kann nur von einer in Tadschikistan ansässigen juristischen oder natürlichen Person vorgenommen werden, da man beim örtlich kommunalen oder regionalen Amt des Justizministeriums registriert sein muss. Nach erfolgreicher Registrierung erhält man eine  Bescheinigung über die gewerbliche Registrierung, eine Bestätigung der staatlichen Registrierung und die Bescheinigung über die Registrierung als Steuerzahler samt Steueridentifikationsnummer. Damit kann man anschließend elektronisch eine Zollanmeldung im "Single-Window-Prinzip" beim tadschikischen Zolldienst einreichen. 

Ausländische Unternehmen können zwar Waren auch ohne Niederlassung in Tadschikistan importieren, jedoch dürfen die Waren nicht selbst verkauft werden. Dazu braucht es einen Vertragspartner bzw. einen Dienstleister im Land selbst, der berechtigt ist, importierte Waren zu vermarkten und zu verkaufen. Etablierte Repräsentanzen in Tadschikistan haben den Status einer juristischen Person.

Begleitpapiere

Für die Einfuhr nach Tadschikistan sind neben der vollständig ausgefüllten Zollanmeldung folgende Warenbegleitdokumente vorzulegen: 

  • Frachtbrief oder andere Beförderungspapiere;
  • Handelsrechnung;
  • Ausfuhrzollanmeldung oder andere Dokumente, mit denen der Zollwert der Ware nachgewiesen, bzw. bestätigt werden kann;
  • je nach Art der Ware: Einfuhrerlaubnisse und/oder Gesundheitszeugnisse bei der Einfuhr von Waren, die der phytosanitären oder veterinären Kontrolle unterliegen
  • Ursprungszeugnis

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr 

In diesem Zollverfahren werden Waren überführt, die in Usbekistan verbleiben und auf dem Markt wie einheimische Waren behandelt werden sollen. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben und Freigabe durch den Zoll können die Waren ohne zollamtliche Überwachung frei zirkulieren.

Transitverfahren  

Im Transitverfahren können Waren ohne Zahlung der Einfuhrabgaben unter zollamtlicher Überwachung durch Tadschikistan befördert werden. Dies kann sowohl zum Zwecke der Lieferung in ein Nachbarland als auch zum Versand zwischen der Eingangszollstelle und der Endzollstelle genutzt werden. Die Frist für das Versandverfahren wird von der Eingangszollstelle festgelegt. Dort werden auch Zollabfertigungsgebühren erhoben. Da Tadschikistan Mitgliedsstaat des Übereinkommens über die internationale Beförderung von Gütern mit Carnet TIR ist, kann ein Transitverfahren auch mit dem Carnet TIR erfolgen. In diesem Fall ist die zollamtliche Überwachung nicht erforderlich.

Zolllager

Im Zolllagerverfahren können importierte Waren nach vorheriger Bewilligung gelagert werden, bis sie freigegeben oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden. Sie unterliegen der zollrechtlichen Überwachung, jedoch müssen während der Lagerungszeit keine Zölle oder Steuern gezahlt werden. Auch geltende Einfuhrbeschränkungen in Tadschikistan werden währenddessen nicht angewandt. Die maximale Lagerdauer beträgt drei Jahre. Waren, für die ein Verfallsdatum gilt, müssen einem anderen Zollverfahren unterzogen und 180 Tage vor ihrem Verfallsdatum aus dem Zolllager entfernt werden. 

Darüber hinaus gibt es in Tadschikistan auch "vorübergehende Zolllager". Die Dauer der vorübergehenden Lagerung von Waren in einem Zolllager Tadschikistans beträgt zwei Monate. Auf begründeten Antrag verlängert die Zollbehörde die angegebene Frist. Das Verfahren zur Verlängerung der Bedingungen wird von der im Zollbereich zugelassenen Stelle festgelegt. Die Frist für die vorübergehende Lagerung von Waren beträgt dabei höchstens vier Monate.

Aktive Veredelung


Gemäß den Artikeln 179, 180 des tadschikischen Zollkodex ist das Verfahren der aktiven Veredelung von Waren zulässig, bedarf jedoch einer vorherigen Genehmigung der Zollbehörde. In diesem Verfahren können Waren ohne Erhebung von Einfuhrabgaben zum Zwecke der Verarbeitung sowie der Reparatur eingeführt werden. Wichtig ist dabei jedoch die Maßgabe, dass sie auch wieder ausgeführt werden. Eine Genehmigung wird für die Dauer von zwei Jahren erteilt. 

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Seit 2020 ist es in Tadschikistan möglich, den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beim Zolldienst zu beantragen. Eine entsprechende Akkreditierung erhält man, wenn man sich über drei Jahre als zuverlässiger und konformer Wirtschaftspartner erwiesen hat. 

Durch Erhalt des AEO-Status werden Erleichterungen im Zollverfahren gewährt, indem unter anderem Kontrollverfahren beschleunigt werden. 

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