Zollbericht Ukraine Registrierung von Importeuren, Zollagenten
Ukraine führt neue Registrierungspflicht für Zollabfertigung ein
Der ukrainische Zollkodex wurde in Bezug auf die Zollanmeldung mit Wirkung zum 1. Juli 2021 geändert. Nun können auch ausländische Importeure ihre Ware anmelden.
06.07.2021
Von Karin Appel
Betroffen von der Änderung sind die Vorschriften des Abschnitts XXI Absatz 61 des Zollkodex der Ukraine: "Über die obligatorische Registrierung von nicht ansässigen Personen". Bisher konnten nur Personen, die in der Ukraine ihren Wohnsitz haben, eine Zollanmeldung abgeben. Nun können das auch "nicht ansässige Personen", dazu zählen:
- Zolldeklaranten von Waren und Nutzfahrzeugen, d.h. ausländische Frachtführer, die Waren und Nutzfahrzeuge einführen oder den Warentransit wählen
- Beförderer bzw. verantwortliche Personen für die Beförderung von Waren über die Zollgrenze der Ukraine
Das Registrierungsverfahren kann durch folgende Optionen durchgeführt werden:
- Bei der Einreise/Ausreise wird ein Registrierungsformular direkt an der Zollkontrollstelle ausgefüllt, eine Kopie der Registrierungsbescheinigung wird ausgehändigt
- Ein ausgefülltes Registrierungsformulars wird per Post an ein beliebiges Zollamt in der Ukraine gesendet, Kopie der Registrierungsbescheinigung wird anschließend ausgestellt
- Ein bereits ausgefülltes Registrierungsformular wird an der Zollkontrollstelle vom Frachtführer oder einer bevollmächtigten Person (Vollmacht oder Zollagent) vorgelegt.
Die Registrierungsbescheinigung kann in jeder Sprache des offiziellen internationalen Verkehrs ausgefüllt werden. Um die Verarbeitung von Informationen zu beschleunigen, ist es jedoch sinnvoll, sie in Ukrainisch oder Englisch auszufüllen.
Nachdem die Daten aus dem Antrag in das Informationssystem des Zolldienstes übernommen wurden, wird dem Anmelder innerhalb einer Stunde eine vorläufige Registrierungsnummer zugeteilt. Mit dieser Nummer wird die uneingeschränkte Erledigung aller Zollformalitäten und -verfahren ermöglicht. Eine Registrierungsnummer wird nicht ausgestellt, wenn die erforderlichen Daten unvollständig sind oder eine Registrierung bereits vorliegt.
Quelle und weitergehende Informationen: Zollamt Ukraine