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Zoll
Zollbericht Vereinigtes Königreich Brexit
Das neue Label wird zum 1. Januar 2021 eingeführt. Für die CE-Kennzeichnung wird es eine Übergangsfrist geben. Sie gilt jedoch nicht für alle Produkte.
03.09.2020
Von Stefanie Eich
Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsphase. Damit gehört das Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2021 endgültig nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Die britische Regierung informiert in aktuellen Veröffentlichungen über die Einführung der neuen UKCA Kennzeichnung (UK Conformity Assessed), die das CE-Zeichen auf dem britischen Markt ersetzen wird.
An den technischen Produktanforderungen sowie den Verfahren zur Konformitätsbewertung ändert sich zunächst nichts. Das Vereinigte Königreich übernimmt die bestehende EU-Gesetzgebung in nationales Recht. Die Europäischen harmonisierten Normen und Standards werden in „UK designated standards“ umgewandelt.
Um Unternehmen Zeit zu geben, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, behält die CE-Kennzeichnung für einen Übergangszeitraum ihre Gültigkeit. Sie kann bis 1. Januar 2022 weiter genutzt werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Die Anwendung ist nur möglich, sofern die britischen und die EU Produktvorschriften identisch sind.
Falls die EU im Laufe des Jahres 2021 Anpassungen vornimmt, werden diese nicht mehr in britisches Recht übernommen. Für diese Produkte ist eine Verwendung der CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt nicht mehr möglich.
Das UKCA Label soll ab 1. Januar 2021 verwendet werden. In bestimmten Fällen ist die Nutzung der neuen UKCA Kennzeichnung jedoch schon ab 1. Januar 2021 Pflicht. Das ist der Fall, wenn
Bereits produzierte und mit der CE-Kennzeichnung versehene Ware ist hiervon nicht betroffen.
Die Handreichung der britischen Regierung enthält außerdem Details zu folgenden Themen:
Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sieht vor, dass Nordirland Teil des EU-Binnenmarktes für Waren bleibt. Die neuen Regelungen zur UKCA-Kennzeichnung finden daher auf Nordirland keine Anwendung. Für den nordirischen Markt kann weiterhin die CE-Kennzeichnung verwendet werden.
Die Übergangsfrist gilt jedoch nicht für alle Produkte. Sonderregeln gelten unter anderem für Medizin- und Bauprodukte. Die Änderungen müssen jedoch noch vom britischen Parlament bestätigt werden.
Medizinprodukte:
Umfassende Handreichungen (Guidance) finden sich auf der Internetseite der britischen Regierung:
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