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Zollbericht Vereinigtes Königreich Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrollen

Einige Waren dürfen nur mit einer Veterinärbescheinigung oder einem Pflanzengesundheitszeugnis eingeführt werden.

Von Stefanie Eich | Bonn

Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrollen (SPS-Kontrollen) betreffen vor allem Lebensmittel, aber auch lebende Tiere, Futtermittel, Pflanzen oder Saatgut. Für Einfuhren dieser Waren aus der Europäischen Union (EU) gelten seit dem Brexit Vereinfachungen. Die britische Regierung richtet das System zur Einfuhr von SPS-Waren neu aus. Nach der Umsetzung der neuen Einfuhrbestimmungen gelten ab 2024 für alle Einfuhren dieselben Vorschriften. 

Die Vereinfachungen für EU-Waren laufen aus

Für Einfuhren von SPS-Waren und Lebensmitteln aus der EU gibt es Vereinfachungen. Sie gelten bis 31. Januar bzw. 30. April 2024. Seit Januar 2022 besteht eine Pflicht zur Vorabanmeldung über die IT-Anwendung IPAFFS. Die Anmeldung ist 24 Stunden vor Ankunft der Ware abzugeben und muss Details zur Ware, dem voraussichtlichen Eintreffen, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort enthalten. Die Vorlage von Gesundheitszeugnissen ist nicht notwendig. 

Ein Leitfaden gibt detaillierte Auskunft über die Einfuhr von Erzeugnissen mit tierischen Ursprung.

Ab 2024 ändern sich die Vorschriften 

SPS-Waren werden in drei verschiedene Risikokategorien eingeteilt: gering, mittel und hoch. Die Einteilung berücksichtigt sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr. 

Für die meisten Lebensmittel gilt ein geringes Risiko. Die zuständigen britischen Behörden stellen Übersichtslisten für Produkte aus der EU zur Verfügung: 

Einfuhrbedingungen je Risikokategorie

Importeure müssen SPS-Waren vorab über die IT-Anwendung IPAFFS anmelden. Die Anmeldung ist 24 Stunden vor Ankunft der Ware abzugeben und muss unter anderem Details zur Ware, dem voraussichtlichen Eintreffen, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort enthalten. Für Waren mit geringem Risiko gelten geringere Datenanforderungen. 

Ob eine Veterinärbescheinigung notwendig ist, hängt von der jeweiligen Risikokategorie ab: 

  • Hohes Risiko: Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates, EHC) und Pflanzengesundheitszeugnisse sind erforderlich.
  • Mittleres Risiko: EHCs sind ab 31. Januar 2024 verpflichtend. 
  • Geringes Risiko: für diese Waren ist kein EHC notwendig.

EHCs müssen vom Exporteur der Waren bei der örtlich zuständigen (Veterinär-)Behörde eingeholt und an den britischen Importeur auf elektronischem Wege übermittelt werden. Die zuständigen britischen Behörden stellen die Dokumente als Vorlagen zur Verfügung. Es ist eine schrittweise Umstellung von der Papierform auf digitale Dokumente geplant. 

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