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Zollbericht WTO Medizintechnik

WTO-Vereinbarung über Zollfreiheit pharmazeutischer Erzeugnisse

Letzte Aktualisierung: 01.06.2023

Das Abkommen ermöglicht einen barrierefreien Handel von Medizinprodukten - doch leider nur im begrenzten Maße.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Viele Staaten griffen vor allem in Zeiten von Corona auf tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse zurück, um das eigene Land zu schützen. Dabei wurde vor allem der grenzüberschreitende Handel mit Medizinprodukten mit Zöllen und sonstigen nichttarifären Hemmnissen belegt. Aber auch abseits der Coronapandemie belasten einige Staaten den grenzüberschreitenden Handel von Medizinprodukten durch Handelshemmnisse.

Die Vereinbarung

Im Zuge dessen kommt die Vereinbarung über die Zollfreiheit für pharmazeutische Erzeugnisse (The Pharmaceutical Tariff Elimination Agreement - Zero for Zero) ins Spiel, die im Rahmen der Uruguay-Runde von 22 Ländern geschlossen wurde und am 1. Januar 1995 in Kraft trat. 

Die nicht bindende Übereinkunft findet derzeit auf alle pharmazeutischen Fertigerzeugnisse des Kapitel 30 sowie der Positionen 2936, 2937, 2939 und 2941 des Harmonisierten Systems Anwendung. Demnach deckt die Vereinbarung bereits Arzneimittel, dosierte als auch Massenmedikamente, ab. Medizinische Verbrauchsmaterialien, Medizintechnik und -geräte und Produkte zum persönlichen Schutz, wie zum Beispiel Handseife und Desinfektionsmittel, aber auch Gesichtsmasken werden nicht von der Vereinbarung abgedeckt. Wirkstoffe und Zwischenerzeugnisse sind ebenfalls nicht automatisch zollfrei, sondern müssen in die Liste der zollfreien Erzeugnisse aufgenommen werden.

Weitere Informationen zu: Konsolidierte Liste der Produkte, die unter das Pharmaabkommen fallen

Die Vertragspartner

Heute haben 34 Staaten der Vereinbarung zugestimmt, die zusammen rund 65 Prozent des weltweiten Pharma-Handels ausmachen (Stand 2016). Die EU gilt dabei als größter Exporteur, aber auch einer der größten Importeure  pharmazeutischer Produkte. 

Dabei haben jedoch drei wesentliche Herstellerländer solcher Produkte, China, Indien und Brasilien, diese Vereinbarung bis heute noch nicht unterzeichnet. Russland, Mexiko und die Türkei als wichtige Importnationen sind ebenfalls keine Vertragspartner dieser Vereinbarung. 

Welcher Zollsatz wird für pharmazeutische Produkte angewandt?

Der durchschnittlich angewandte Zollsatz für Gesundheitsgüter liegt bei 4,8 Prozent, jedoch erheben rund 50 Prozent der WTO-Mitglieder einen Prozentsatz unterhalb von 5 Prozent. Der Zollsatz der EU liegt bei 1,5 Prozent, China erhebt 4,5 Prozent und die USA liegen mit 0,9 Prozent weit unterhalb des Durchschnitts. 

Weitere durchschnittliche WTO-Zollsätze:

  • Arzneimittel: 2,1 Prozent;
  • medizinische Ausrüstung: 3,4 Prozent; 
  • medizinisches Verbrauchsmaterial: 6,2 Prozent;
  • persönliche Schutzmittel: 11,5 Prozent.

Festgelegte Zölle bringen Sicherheit für Unternehmen. Bereits 75 Prozent der Zollsätze im Medizinbereich sind durch eine WTO-Vereinbarung geregelt und festgelegt. Dennoch herrschen zwischen festgeschriebener Zoll-Obergrenze und dem tatsächlich angewandten Zollsatz große Unterschiede. So kommt es dazu, dass einige WTO-Mitglieder vorerst keine oder nur sehr niedrige Zölle erheben, später aber diese bis zur Obergrenze erhöhen. Dies führt zu fehlender Planungssicherheit. 

Aktualisierung der Listen

Die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet, die Liste der Erzeugnisse alle drei Jahre zu aktualisieren. Die aktuelle Fassung wird sodann jedes Jahr von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht.

Die ursprüngliche Liste von 1995 umfasste 7.000 Erzeugnisse, das erste Update 1996 ergänzte diese dabei um 496 weitere Erzeugnisse, 1998 um weitere 642, 2006 um weitere 823 und 2010 um weitere 735 Produkte. All diese Produkte unterliegen einem Zollsatz von null.

Die Listen der ergänzten Erzeugnisse sind in den Anhängen 3 und 6 der kombinierten EU-Nomenklatur festgelegt. Eine konsolidierte Liste aller Produkte führt auch die WTO. 

Sollten Unternehmen entsprechende pharmazeutische Produkte in die Liste aufnehmen lassen wollen, werden diese gebeten, relevante Informationen bereitzustellen und sich an die EU-Kommission zu wenden.

Warum ist die Vereinbarung Corona-relevant?

Aufgrund der steigenden Handelshemmnisse im Zusammenhang mit pharmazeutischen Produkten sowie die steigende Nachfrage nach medizinischen Gütern wächst die Bedeutung dieser Vereinbarung. Die WTO stellt fest, dass die Nachfrage nach Medizinprodukten im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent stieg. Zur Deckung dieser Nachfrage spielte der Handel eine entscheidende Rolle, der jedoch durch zahlreiche Handelshemmnisse beeinflusst wurde. 

Für einen vereinfachten Handel fordert der DIHK, dass alle Länder der WTO-Vereinbarung beitreten und diese auf alle Pharma- und Medizingüter ausgeweitet wird. Nur so kann der grenzüberschreitende Handel mit pharmazeutischen Produkten unter einheitlichen Regeln aufrechterhalten werden und zugleich auch beleben. Dies ist vor allem in der jetzigen Situation notwendig.

Arzneimittelstrategie für Europa

Die EU setzt sich aktiv für einen Handel von Gesundheitsprodukten ohne Zölle ein.

Die Arzneimittelstrategie für Europa wurde bereits am 25. November 2020 angenommen, um Patienten den Zugang zu innovativen und erschwinglichen Arzneimitteln zu garantieren und gleichzeitig die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie Nachhaltigkeit der EU-Arzneimittelindustrie zu unterstützen. Die Strategie wird Europa ermöglichen, auch in Krisenzeiten seinen Arzneimittelbedarf durch solide Lieferketten zu decken. Der Vorschlag zur Überarbeitung und Ersetzung der bestehenden Arzneimittelvorschriften nahm die Kommission dagegen am 26. April 2023 an.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Informationsseite der EU-Kommission "Eine Arzneimittelstrategie für Europa".

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