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Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote

Algerien: Einfuhrverbot für Produkte tierischen Ursprungs

Seit dem 1. September 2021 dürfen bestimmte Produkte tierischen Ursprungs nicht mehr in Algerien importiert werden. 

Das algerische Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat bekannt gegeben, dass bestimmte Produkte mit tierischem Ursprung seit dem 1. September 2021 nicht mehr in Algerien importiert werden dürfen. Es handelt sich dabei um 

  • Thunfisch und Fischprodukte in Dosen
  • Hühnermortadella und Geflügelpastete
  • Joghurt, Eiscreme und Dessertcreme
  • Flüssiges Eigelb
  • Kamelwolle und -haar
  • Gekochte und halbgekochte weiße und rote Fleischprodukte (Wurstwaren)
  • Corned Beef
  • Lebendige Köder zum Fischen.

Der Vermerk des Ministeriums ist auf der Webseite der Deutsch-Algerischen Industrie- und Handelskammer zu finden. 

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