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Zoll
Zollmeldung China Coronavirus
Die Ausfuhr nicht-medizinischer und medizinischer Waren unterliegen Regeln: Nun sind bestimmte Erklärungen beizufügen.
08.05.2020
Chinesische Exporteure, die nichtmedizinische Schutzmasken exportieren möchten, müssen vor der Ausfuhr eine Qualitätserklärung abgeben. Die Erklärung ist auf einem zweisprachigen Formular (Chinesisch und Englisch) abzugeben. Die Erklärung ist sowohl vom chinesischen Exporteur als auch vom Importeur im Empfangsland zu unterzeichnen. Darin bestätigt der chinesische Exporteur, dass die Masken entweder chinesischen Vorschriften oder denen des Einfuhrlandes entsprechen. Der Importeur im Einfuhrland bestätigt, dass die Masken nur zu nichtmedizinischen Zwecken dienen und dass er diese Information auch an Dritte weitergibt (Anlage 1 am Ende des Erlasses, s. Quelle). Es dürfen nur Masken exportiert werden, die von zugelassenen Herstellungsbetrieben stammen.
Bei der Ausfuhr von medizinischen Waren wie Schutzmasken, Schutzkleidung, Covid-19-Testkits, Beatmungsgeräten und Infrarot-Thermometern muss der Exporteur eine andere Erklärung abgeben. Hier sind nähere Angaben zu Art und Menge der Waren zu machen. Außerdem ist anzugeben, welchen chinesischen Vorschriften und welchen Vorschriften des Einfuhrlandes, die Waren entsprechen (Anlage 2, am Ende des Erlasses, s. Quelle). Zu Kontrollzwecken erhält der chinesische Zoll vom chinesischen Wirtschaftsministerium eine Aufstellung der chinesischen Herstellungsbetriebe, die nachgewiesen haben, dass sie die ausländischen Vorschriften einhalten.
Quelle: Chinesisches Wirtschaftsministerium (MOFCOM) (nur Chinesisch)
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