Zollmeldung Kanada Zolltarif, Einfuhrzoll
Kanada - Zollfreiheit für Schutzkleidung und Desinfektionsmittel
Stand: 15.4.2021
Seit dem 5. Mai 2020 können Importeure Schutzkleidung, Gesichtsmasken, und Desinfektionsmittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zollfrei in Kanada einführen.
15.04.2021
Von Susanne Scholl
Die Zollbefreiungen gelten seit dem 5. Mai 2020 bis auf Weiteres.
Bei der Zollanmeldung der Produkte geltenden Voraussetzungen sind in einer Verfügung des Finanzministeriums („Certain Goods Remission Order“) vom 5. Mai 2020 geregelt. Eine Liste der in Frage kommenden Produkte ist in einer Mitteilung (Customs Notice 20-19) der Zollbehörde Canada Border Services Agency vom 6. Mai 2020 aufgeführt. Dazu zählen Gesichtsmasken, Schutzhandschuhe aus Kunststoff, verschiedene Textilprodukte, Haarnetze, Handdesinfektionsmittel, Seife und Säcke aus Polyethylen.
Darüber hinaus sind in einer zweiten Liste auch zahlreiche medizinische Geräte aufgeführt, die bereits tariflich zollfrei in Kanada eingeführt werden können und daher nicht Gegenstand der Verfügung des Finanzministeriums sind. Dazu zählen zum Beispiel Defibrillatoren, Elektrokardiographen und Ultraschallgeräte.
Befreiungen von den Verbrauchsteuern für im Falle eines Notstandes benötigte Produkte regelt die „Goods for Emergency Use Remission Order“.