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Zoll
Zollmeldung Komoren Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Erste Verhandlungsrunde der EU mit fünf Staaten des östlichen und südlichen Afrika (ESA) abgeschlossen
29.01.2020
Die EU-Kommission und die ESA-Staaten Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe haben die erste Verhandlungsrunde über eine Vertiefung des bestehenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens am 17. Januar 2020 auf den Seychellen abgeschlossen.
Die Gespräche konzentrierten sich auf fünf Themen: Ursprungsregeln, Zoll- und Handelserleichterungen, technische Handelshemmnisse, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie Landwirtschaft. Die zweite Verhandlungsrunde soll im Sommer in Brüssel stattfinden.
Seit 14. Mai 2012 wendet die EU mit vier der ESA-Mitgliedstaaten (Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe) ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) vorläufig an, seit 7. Februar 2019 auch mit den Komoren. Das Abkommen umfasst nur den Warenverkehr.
Nachdem die ESA-Partnerstaaten Interesse an einer Vertiefung des Abkommens über den Warenhandel hinaus bekundet hatten, begannen am 2. Oktober 2019 nach Sondierungsgesprächen die Verhandlungen. Das vertiefte Abkommen soll zusätzlich Regelungen in Bereichen wie Dienstleistungen, Investitionen, Rechte des geistigen Eigentums und nachhaltige Entwicklung umfassen.
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