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Zollmeldung Schweiz Coronavirus
Stand: 17.04.2020
Die Verordnung ist am 10. April 2020 in Kraft getreten.
17.04.2020
Die zollfreie Einfuhr gilt für medizinische Schutzausrüstung und andere Verbrauchsmaterialien, die bei der Bekämpfung des Coronavirus benötigt werden. Hierzu zählen unter anderem Masken, Untersuchungshandschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrillen und Desinfektionsmittel.
Die Zolltarifnummern der betroffenen Waren können dem Anhang der Verordnung über die vorübergehende Aussetzung von Zollansätzen für medizinische Güter entnommen werden.
Die Verordnung ist seit dem 10. April 2020 in Kraft und gilt bis zum 9. Oktober 2020. Sie gilt auch für private Importeure.
GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf Auslandsmärkte sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.