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Zoll
Zollmeldung Südafrika Coronavirus
Stand: 06.04.2020
Die unter die Rebate-Regelung 412.11 fallende Abgabenvergünstigung gilt nur für Direktlieferungen.
06.04.2020
Importeure, die notwendige medizinische Ausrüstungen, Geräte und Arzneiwaren zur Bekämpfung von Covid-19 zoll- und mehrwertsteuerfrei in Südafrika einführen möchten, müssen zuvor einen Antrag bei der International Trade Administration Commission of South Africa (ITAC) stellen.
Eine Liste der betroffenen Produkte, Informationen zum Antragsverfahren und Richtlinien bezüglich des Covid-19 Rebate Item 412.11 finden Sie auf der Webseite der ITAC.
GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.
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