Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht EAWU Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhrverbote und Beschränkungen

Zu beachten sind Verbote der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.

Einfuhrverbote

Kasachstan wendet seit dem 1. Januar 2010 im Rahmen der EAWU eine gemeinsame Liste der von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen betroffenen Waren an:

  • Ozonabbauende Substanzen;
  • Gefährlicher Abfall;
  • Verschlüsselungsausrüstung;
  • Drucksachen und Videomaterial mit verfassungswidrigem und/oder pornographischem Inhalt (auch Durchfuhr solcher Waren);
  • Pflanzenschutzmittel (aus den Anlagen A und B der Stockholmer Konvention über bestimmte langlebige organische Schadstoffe von 2001);
  • verbotene Waffen (deren Haupt-/Bestandteile), dazu gehörige Munition (deren Teile) und ähnliche Erzeugnisse;
  • bestimmte Fischereivorrichtungen;
  • Pelzfelle von Sattelrobben und Erzeugnisse daraus (außer für privaten Gebrauch, ausgenommen von Jungtieren von Sattelrobben).

Neben der einheitlichen Verbotsliste der EAWU können zusätzlich nationale und vorübergehende Einfuhrverbote erlassen werden. Insofern ist es ratsam, sich vor jeder Einfuhr beim Ausschuss für Industrielle Entwicklung und Arbeitssicherheit des Ministeriums für Industrie und Infrastrukturentwicklung in Kasachstan zu informieren.

Einfuhrbeschränkungen

Die Einfuhr von einer Beschränkung unterliegenden Waren ist nur mit einer Lizenz möglich. Eine Lizenz beispielsweise für Waffen, Pflanzenschutzmittel oder Gifte, ist beim Ministerium für Investitionen und Entwicklung zu beantragen.

Einfuhrbeschränkungen unterliegen folgende Waren: 

  • Bestimmte ozonabbauende Substanzen;
  • chemische Pflanzenschutzmittel;
  • gefährlicher Abfall;
  • artengeschützte Tiere und Pflanzen (aufgrund des Washingtoner Artenschutzübereinkommens von 1973);
  • seltene und vom Aussterben bedrohte Arten von Wildtieren und Wildpflanzen, ihre Teile und/oder Abkömmlinge, die in der Roten Liste der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der russischen Föderation aufgeführt sind;
  • Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen sowie deren Präkursoren;
  • Giftstoffe, die keine Präkursoren von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen sind;
  • Arzneimittel und pharmazeutische Substanzen;
  • radioelektronische Mittel und/oder hochfrequente Apparate für zivile Zwecke, auch verbaute oder solche, die Bestandteil anderer Waren sind;
  • spezielle technische Mittel, die für den geheimen Empfang von Informationen bestimmt sind;
  • Organe und Gewebe von Menschen, Blut und seine Komponenten;
  • Zivil- und Dienstwaffen, deren Hauptbestandteile sowie dazugehörige Munition;
  • Waren, deren Einfuhr im Rahmen von Quoten möglich ist (siehe unten);
  • Waren, deren Einfuhr in das Gebiet der jeweiligen Mitgliedstaaten der Zollunion im Rahmen von als Schutzmaßnahmen beschlossenen Quoten möglich 


Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.