Zollbericht Kanada Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
Normen und Standards, Zertifizierung
In Kanada gilt kein einheitliches Normensystem. Vielmehr gelten neben nationalen und internationalen Normen auch regionale Unterschiede und freiwillige Kodizes.
25.08.2026
Normen und Standards
Standards Council of Canada (SCC) ist die nationale Institution zur Entwicklung und Qualitätssicherung von Standards in Kanada. SCC koordiniert und überwacht nationale Standards und akkreditiert Normungsorganisationen, Prüf-, Zertifizierungs- und Inspektionsstellen.
Lange übernahm das Canadian General Standards Board (CGSB) diese Leistungen, doch seit dem 1. Juni 2026 bietet das CGSB keine Entwicklung von Standards und Konformitätsprüfungen mehr an. Der Katalog der CGSB-Standards ist aber weiterhin online abrufbar.
Nationale Standards
Nationale Standards werden von den SCC-akkreditierten Normungsorganisationen unter Einhaltung klarer Anforderungen entwickelt. Nationale Standards liegen für zahlreiche Produktkategorien vor. Eine umfangreiche Übersicht bietet der Online-Katalog.
Internationale Standards
Neben den nationalen Standards werden in Kanada auch ausgewählte internationale Standards anerkannt. Unter anderem ist Kanada Mitglied der International Organization of Standardization (ISO) sowie der International Electrotechnical Commission (IEC).
Weitere Anforderungen
In Kanada gilt kein einheitliches System im Hinblick auf nationale Standards. Vielmehr gelten neben nationalen und internationalen Normen auch regionale Unterschiede, freiwillige Kodizes und produktspezifische (Sicherheits- und Leistungs-)Anforderungen.
Beispielsweise müssen elektrisch gesteuerte Geräte und Systeme dem Canadian Electrical Code (CEC) entsprechen und nach den geltenden Normen und Standards zugelassen sein.
Zulassung ausländischer Produkte
Für ausländische Produkte erfolgt die Zulassung durch die Ausstellung einer Produktlizenz (ein sogenanntes "Listing/Labeling"). Wenn keine Serienfertigung geplant ist, bietet sich die kostengünstigere Variante einer Einzelabnahme ("Field Evaluation" - Field Label) an, damit die Geräte in Kanada eingeführt und in Betrieb genommen werden können. Für deutsche Exporteure können entsprechende Inspektions-, Prüfungs- und Zertifizierungsunternehmen eine Betreuung für die Zulassung zum kanadischen Markt übernehmen. Voraussetzung hierfür ist deren Akkreditierung bei dem SCC. Eine Übersicht aller akkreditierter Unternehmen stellt SCC zur Verfügung.
Geräte und Systeme können häufig schon in Deutschland vorgeprüft und anschließend nach der Installation in Kanada von kanadischen Mitarbeitern der jeweiligen deutschen Prüfinstitution vor Ort endgeprüft, oder komplett in Deutschland beim Hersteller geprüft werden, um eine Konformität mit den kanadischen Normen sicherzustellen.
Die eigentliche Zulassung unter Berücksichtigung des Field Labels übernimmt schließlich in Kanada die lokale Authority Having Jurisdiction (AJH - Kontrollstelle zur Einhaltung von lokalen Sicherheitsanforderungen). Die AHJ wird von den Provinzen eingesetzt. Meist handelt es sich nicht um einen Fachmann für elektrotechnische Sicherheit, sondern um einen Brandschutzexperten oder ähnliches.
Holzverpackungen
In Kanada eingeführte Holzverpackungen müssen den Vorgaben des Standards für Phytosanitäre Maßnahmen (ISPM) Nr. 15 des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) entsprechen.
Diese Vorgaben wurden mit Vorschrift D-98-08 vom 3. November 2008 (überarbeitete Version vom 10. November 2023 - Entry Requirements for Wood Packaging Material into Canada) der Canadian Food Inspection Agency (CFIA) umgesetzt. Die Vorschrift gilt für Verpackungsmaterial aus Holz aus allen Ländern außer den USA (Festland).
Behandlung und Kennzeichnung
Verpackungsholz darf danach nur in Kanada eingeführt werden, wenn es nach den in Anhang I der Vorschrift D-98-08 aufgeführten Methoden (Hitze oder Begasung) behandelt wurde. Die Behandlung ist mit einer Kennzeichnung gemäß Anhang 1 der Vorschrift D-98-08 nachzuweisen, die von einer zugelassenen Prüfungsstelle des Herstellungslandes vergeben wird. Einfuhrgenehmigungen und phytosanitäre Zertifikate werden nicht verlangt, können aber alternativ zur Kennzeichnung verwendet werden.
Die Einfuhr von Holzverpackungen, die nicht entsprechend der ISPM 15-Norm behandelt und markiert sind, ist verboten. Die Verpackungen werden von der kanadischen Zollbehörde strikt zurückgewiesen. Wenn nicht behandelte Holzverpackungen aus dem Ausland wegen Schädlingsbefall eine unmittelbare Gefahr darstellen, entscheidet die Canada Border Service Agency (CBSA) oder die Canadian Food Inspection Agency (CFIA) für eine Behandlung des Holzes mit Hitze oder Methylbromid vor der Wiederausfuhr aus Kanada. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Verfügungsberechtigten zum Einfuhrzeitpunkt. Häufig gestellte Fragen hierzu hat die kanadische Regierung veröffentlicht.
Ansprechpartner in Deutschland
Ansprechpartner zu diesem Thema sind in Deutschland die Pflanzenschutzämter der Bundesländer. Informationen zum IPPC Standard ISPM 15 finden sich auch auf der Internetseite des Julius-Kühn-Instituts.