Für den Vertrieb von Waren in Kasachstan sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.
Zertifizierung
Die Geschäftspartner sollten bereits bei Vertragsabschluss klären, ob eine Ware zertifizierungspflichtig ist und wer gegebenenfalls das Konformitätszertifikat beschaffen muss.
Dabei dürfte die Beschaffung durch den kasachischen Importeur einfacher und kostengünstiger sein. Das Zertifikat kann bereits vor der Warenlieferung bei kasachischen Zertifizierungsstellen beantragt werden.
Lässt der Importeur die Zertifizierung vor der Lieferung nach Kasachstan durchführen, benötigt er gegebenenfalls ein Warenmuster, eine Kopie des Ursprungszertifikats, weitere Qualitätszertifikate, zum Beispiel der Internationalen Organisation für Normung (ISO), sowie die Proforma-Rechnung der Warenlieferung.
Zertifiziert werden können sowohl die Produkte einer Warenlieferung als auch der gesamte Produktionsprozess. Die Geltungsdauer des Zertifikats kann bis zu fünf Jahre betragen.
Für Waren, die nicht zertifizierungspflichtig sind, ist eine freiwillige Zertifizierung möglich. Dadurch lassen sich Risiken bei der Zollabfertigung minimieren und die Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern auf dem kasachischen Markt erhöhen.
Konformitätsbewertungsverfahren
Wie in den anderen Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bestehen in Kasachstan zwei Konformitätsbewertungsverfahren nebeneinander. Dies führt nicht zu einer doppelten Konformitätsbewertung. Vielmehr ergänzen sich beide Verfahren.
Zur Vereinheitlichung der Zertifizierung innerhalb der Zollunion wurde eine gemeinsame technische Regulierung für die gesamte EAWU angestrebt. Diese Harmonisierung ist inzwischen weitgehend umgesetzt.
Für zahlreiche Produktgruppen gelten unmittelbar die Technischen Reglements der EAWU (TR EAWU/TR ZU). Sie sind in allen Mitgliedstaaten einheitlich anzuwenden.
Bei dem Konformitätsbewertungsverfahren der EAWU handelt es sich um ein supranationales Verfahren für alle Mitgliedstaaten. Für bestimmte Erzeugnisse einer einheitlichen Liste, beispielsweise Spielzeug, Möbel und Kosmetikerzeugnisse, werden schrittweise technische Reglements (TR) verabschiedet. Diese regeln die Konformitätsanforderungen.
Die technischen Reglements sehen entweder eine Zertifizierung oder eine Konformitätsdeklaration (Konformitätserklärung) vor. Ohne ein TR-Zertifikat kann zertifizierungspflichtige Ware nicht verzollt werden.
Eine ausführliche Liste aller in Kraft befindlichen technischen Reglements kann bei der Eurasischen Wirtschaftskommission eingesehen werden.
Betroffene Erzeugnisse müssen außerdem mit dem einheitlichen Konformitätszeichen EAC (Eurasische Konformität beziehungsweise EurAsian Conformity) gekennzeichnet sein. Damit wird bestätigt, dass das Produkt die erforderlichen Konformitätsverfahren durchlaufen hat und die vorgeschriebenen technischen Anforderungen erfüllt.
Die technischen Reglements werden für einzelne Branchen erarbeitet. Sie sind als Verordnungen zu verstehen, die Anforderungen an die Eigenschaften zertifizierungspflichtiger Produkte festlegen. Sie enthalten Mindestanforderungen an verschiedene Sicherheitsbereiche sowie an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Geräten und Anlagen.
Die Gültigkeit eines TR-Zertifikats beträgt ein bis fünf Jahre.
Daneben gibt es eine einheitliche Liste von Waren, für die noch keine technischen Reglements erlassen wurden, die aber dennoch einer verpflichtenden Konformitätsbewertung der EAWU unterliegen.
Alles, was bislang weder durch technische Reglements geregelt ist noch in der Liste der verpflichtenden Konformitätsbewertung aufgeführt wird, kann dem nationalen Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen. Dieses umfasst technische Reglements auf nationaler Ebene sowie Normen (GOST).
Die früher dominierende GOST-Zertifizierung wurde in vielen Produktbereichen durch die Technischen Reglements der EAWU ersetzt. Nationale Konformitätsnachweise kommen heute vor allem dort zum Einsatz, wo noch keine unionsweiten Regelungen bestehen oder zusätzliche nationale Anforderungen gelten.
Die nationalen technischen Reglements Russlands sind Gesetzesakte, die die Anwendung bestimmter Normen und Standards verbindlich vorschreiben. Die verpflichtende Zertifizierung bestätigt, dass ein Erzeugnis alle Anforderungen erfüllt.
Daneben besteht eine Liste von Erzeugnissen, die einer Pflichtzertifizierung unterliegen, solange für sie kein technisches Reglement erlassen wurde. Erzeugnisse sind daher nicht automatisch konformitätsfrei, wenn kein nationales oder unionales technisches Reglement besteht. Zusätzlich sind die Listen zertifizierungspflichtiger Produkte zu prüfen.
Sowohl die Pflichtzertifizierung nach nationalen technischen Reglements als auch nach den GOST-Normen führt bei erfolgreicher Zertifizierung dazu, dass Hersteller oder Importeure ein Konformitätszeichen anbringen müssen. Dieses unterscheidet sich von dem Konformitätszeichen der EAWU.
Der Konformitätsnachweis kann nur von in der EAWU akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden. Für Antragsteller außerhalb der EAWU ist regelmäßig ein in der EAWU ansässiger bevollmächtigter Vertreter erforderlich.
Europäische Zertifikate wie das CE-Qualitätszertifikat werden in Kasachstan nicht automatisch anerkannt. Sie können jedoch im Rahmen der Konformitätsbewertung als technische Nachweise berücksichtigt werden.
Sowohl das TR-Zertifikat als auch gegebenenfalls erforderliche nationale Konformitätsnachweise sind bei der Importzollstelle vorzulegen.
In bestimmten Fällen unterliegen Waren keiner Pflichtkonformität. Das gilt beispielsweise für gebrauchte Waren, vorübergehende Einfuhren, diplomatische und konsularische Zwecke sowie für Muster und Werbematerialien für Messen, Veranstaltungen und Werbeaktionen sowie für private Zwecke.
Für den Export gebrauchter Anlagen und Maschinen wird ein Nachweis des Restnutzwertes benötigt.