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Zollbericht Indien Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle und Einfuhrabgaben

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrnebenabgaben geknüpft.

Von Jürgen Huster | Bonn

Zolltarif und Importzoll (Basic Customs Duty – BCD)

Der indische Einfuhrzolltarif basiert auf der aktuellen internationalen Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS 2022). Für eine Vielzahl von Waren sind im indischen Tarif weitere nationale Unterteilungen mit achtstelligen Codes vorgesehen. Darüber hinaus sind in Kapitel 98 des Tarifs unter anderem die tariflichen Zollbegünstigungen für Einfuhren im Rahmen von bestimmten Industrieprojekten festgeschrieben. Bei den Zollsätzen handelt es sich in der Mehrzahl um Wertzollsätze (in Prozent vom Wert). Für bestimmte Waren sind Mindestzölle vorgeschrieben. So bestehen im Textilbereich Zollsätze aus einem Wertzollsatz und einem spezifischem Satz (in indischen Rupien pro Mengeneinheit), wobei derjenige Zollsatz angewendet wird, der zur höheren Zollbelastung führt.

Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Einfuhrzölle (= Zollwert) ist im Rahmen eines Kaufgeschäftes grundsätzlich der Transaktionswert. Das ist der für die Waren gezahlte oder zu zahlende Preis, wobei nach dem indischen Zollwertrecht die Beförderungs- und Versicherungskosten bis zur Eingangszollstelle in Indien hinzugerechnet werden, sofern sie nicht im Kaufpreis enthalten sind. Grundsätzlich akzeptiert die indische Zollverwaltung den Wert CIF (Cost, Insurance and Freight) bzw. CIP (Carriage and Insurance Paid To) der internationalen Lieferbedingungen (Incoterms) als Zollwert.

Der Spitzenzollsatz für Industrieerzeugnisse beträgt grundsätzlich 35 Prozent. Ausnahmen bestehen unter anderem für komplette Personenkraftwagen sowie Krafträder (75 - 100 Prozent). Der Zollsatz für Maschinen, Anlagen aus den Kapiteln 84 und 85 des Zolltarifs beträgt 7,5 oder 10 Prozent.

Mit Verordnung (Notification) Nr. 50 der zentralen Finanzverwaltung vom 30. Juni 2017 werden Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiungen außerhalb des Tarifs für eine Liste von mehr als 600 Waren und Kategorien festgeschrieben. Für einige Waren ist für die Inanspruchnahme des Zollvorteils ein bestimmter Verwendungszweck vorgeschrieben. Die Verordnung wird ständig aktualisiert und den Bedürfnissen der indischen Wirtschaft angepasst. Zur Bestimmung der Zollbelastung mit dem jeweils angewandten Zollsatz (applied tariff) ist somit sowohl der Einfuhrzolltarif als auch diese Verordnung mit den Zollbegünstigungen oder Zollaussetzungen heranzuziehen.

Die aktuellen angewandten Einfuhrzölle mit den Einfuhrnebenabgaben können im EDI-System der indischen Zollverwaltung unter Trade Guide on Imports abgerufen werden.

Customs Agriculture Infrastructure and Development Cess (AIDC)

Mit dem Finanzgesetz 2021 wurde diese Abgabe für den Import bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Edelmetalle sowie alkoholische Getränke wie Wein und Spirituosen eingeführt. Der Abgabensatz für alkoholische Getränke (HS 2204, 2205, 2206, 2208) beträgt 100 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der für die Waren erhobene Importzollbetrag.

Sozialabgabe (Social Welfare Surcharge)

Seit 2018 wird als weitere Einfuhrnebenabgabe grundsätzlich die "Social Welfare Surcharge" (SWS) in Höhe von 10 Prozent vom Zollbetrag erhoben. Befreiungen von der Abgabe bestehen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Textilien und Bekleidung, sowie bestimmte elektrotechnische und elektronische Erzeugnisse. Für die Einfuhr von Silber und Gold (71.06, 71.08) gilt ein Abgabensatz von 3 Prozent.

Gesundheitsabgabe (Health Cess)

Seit dem 2. Februar 2020 gilt in Indien die "Gesundheitsabgabe“ (Health Cess). Sie wurde mit dem indischen Haushalt 2020 für den Import von Medizinprodukten eingeführt. Die Abgabe wird mit einem Steuersatz von fünf Prozent für Medizinprodukte der HS-Codes 9018 bis 9022 erhoben. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der Waren ("Assessable Value“). Medizinprodukte, die tariflich und außertariflich vom Zoll befreit sind, sind auch von der Health Cess befreit.

Umsatzsteuer (Goods and Services Tax - GST)

Die indische Zentralregierung hat zum 1. Juli 2017 landesweit die Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax - GST) eingeführt. Die einheitliche Umsatzsteuer gilt sowohl für Umsätze innerhalb der Bundesstaaten und Territorien der Union, für Umsätze über Bundesstaatengrenzen hinweg sowie im Rahmen des Grenzausgleichs für Importe. Die GST ersetzt 18 verschiedene indirekte Steuern und Abgaben der Zentralregierung sowie der Bundesstaaten und Territorien, darunter die Central Excise Duty, Services Tax, Central Sales Tax sowie diverse Entry Cesses und Mehrwertsteuern (VAT) der Bundesstaaten/Territorien und markiert im föderalen Indien einen wichtigen Schritt in Richtung zu mehr Transparenz und Effizienz in einem einheitlichen Binnenmarkt.

Bei Umsätzen über Bundesstaatengrenzen hinweg sowie bei Importen wird die indische Umsatzsteuer als Integrated Goods and Services Tax (IGST) erhoben. Die indische Umsatzsteuer berechtigt registrierte Unternehmer in Indien zum Vorsteuerabzug und entspricht so in der Systematik der Mehrwertsteuer. Die Registrierung des indischen Unternehmers erfolgt über das Portal GSTNetwork (GSTN). Es bestehen grundsätzlich fünf Steuersätze: Null Prozent (unter anderem für Exporte mit Vorsteuerabzug), ein reduzierter Steuersatz von fünf Prozent (für landwirtschaftliche Erzeugnisse), zwei Normalsteuersätze von zwölf Prozent bzw. 18 Prozent (für die Mehrzahl der Waren) sowie ein erhöhter Steuersatz von 28 Prozent (etwa für Personenkraftwagen und Teile). 

Als Finanzausgleich an die Bundesstaaten für im Rahmen der Einführung der Umsatzsteuer entfallene Verbrauchsteuern und Abgaben wird zusätzlich eine Ausgleichsabgabe (GST Compensation Cess) unter anderem für Tabakerzeugnisse, Mineralkraftstoffe sowie für Kraftfahrzeuge wie Kleinbusse und Personenkraftwagen (ein bis 22 Prozent) sowie Krafträder (drei Prozent) erhoben. Bestimmte Hybrid- und Elektrofahrzeuge sind von der Ausgleichsabgabe befreit.

Besteuerungsgrundlage für die IGST und die Ausgleichsabgabe ist bei Importen der Zollwert zuzüglich der Abgabe Zoll.

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