Vertriebsrecht in Aserbaidschan
Das aserbaidschanische Vertriebsrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Im folgenden Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über gängige Vertriebsarten in Aserbaidschan.
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Das aserbaidschanische Vertriebsrecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Im folgenden Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über gängige Vertriebsarten in Aserbaidschan.
Das aserbaidschanische Recht kennt kein eigenständiges Gesetz über die Produkthaftung. Die Haftung wegen Produktmängeln wird im Zivilgesetzbuch geregelt.
Die Sicherung der Erfüllung von Verbindlichkeiten regelt das aserbaidschanische Zivilgesetzbuch. Es kennt die gängigen Sicherungsmittel wie die Hypothek und das Pfandrecht.
Die nationale Währung in Aserbaidschan ist der Manat. Im Devisenrecht ist das Gesetz über die Devisenregulierung maßgeblich.
Das Kauf- und Gewährleistungsrecht ist im aserbaidschanischen Zivilgesetzbuch geregelt. Es regelt die Pflichten bei Lieferung von mangelhafter Ware.
Seit dem 1. Juni 2017 gehört Aserbaidschan dem UN-Kaufrechtsübereinkommen vom 11. April 1980 (CISG) an.
Aserbaidschan ist ein demokratischer Staat mit einem gewählten Parlament. Das Rechtssystem ist vom römisch-germanischen Recht mit Elementen des sowjetischen Rechts geprägt.
Das Recht Aserbaidschans verwendet den Begriff der "höheren Gewalt", definiert diesen jedoch nicht eindeutig. Eine Vertragsanpassung sollte in Betracht gezogen werden.