Zölle und weitere Einfuhrabgaben
Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben. Waren aus der EU können im Rahmen des Interim-WPA von Zollpräferenzen profitieren.
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Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben. Waren aus der EU können im Rahmen des Interim-WPA von Zollpräferenzen profitieren.
Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist möglich, wenn die besonderen Anforderungen der zuständigen Behörden erfüllt sind.
Autorisierte Inspektionsfirmen prüfen vor dem Versand, ob bestimmte Waren den geltenden Normen entsprechen. Für deren Zollabfertigung ist ein Konformitätszertifikat vorzulegen.
Einige Waren dürfen nur mit einem Hygienezertifikat oder Sanitärzertifikat eingeführt werden.