Côte d‘Ivoire wendet das System des Registrierten Ausführers an
Die Änderung gilt bei der Einfuhr in die EU seit 2. Dezember 2022.
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Die Änderung gilt bei der Einfuhr in die EU seit 2. Dezember 2022.
Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Liste der Waren, die von Kumulierung profitieren können.
Der Handel zwischen afrikanischen Ländern kommt langsam in Gang. Im Oktober begannen Unternehmen aus acht Pilotländern, Waren im Rahmen einer Guided Trade Initiative zu versenden.
Das vorübergehende Exportverbot gilt bis Mitte Juli 2024. Es soll die Ernährungssicherheit der ivorischen Bevölkerung gewährleisten.
Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Verbote und Beschränkungen.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der besonderen Zollverfahren überführt werden.
Côte d'Ivoire ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen. Mit der EU besteht ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das beidseitig Zollpräferenzen gewährt.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Für den Vertrieb von Waren in Côte d’Ivoire sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.