VAE treten dem Madrider Protokoll zur Eintragung von Marken bei
Ab dem 28. Dezember 2021 haben Staatsangehörige und Unternehmen mit Sitz in den VAE die Möglichkeit, Marken international unter Verwendung des Madrider Protokolls anzumelden.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Ab dem 28. Dezember 2021 haben Staatsangehörige und Unternehmen mit Sitz in den VAE die Möglichkeit, Marken international unter Verwendung des Madrider Protokolls anzumelden.
Wer nicht die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Arabischen Emirate besitzt, benötigt ein Visum zur Einreise. Hier hilft seit Kurzem auch der Kauf einer Immobilie in Dubai.
Das aktuelle Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten läuft zum 31. Dezember 2021 aus.
Das deutsche Lieferkettengesetz tritt zwar erst Anfang 2023 in Kraft, schon jetzt sollten Unternehmen im Geschäft mit den arabischen Golfstaaten aber Vorkehrungen treffen.
Seit dem 1. Juni 2021 ist das Gesetz zur Änderung des Investitionsrechts der Vereinigten Arabischen Emirate aus dem November 2020 auch wirksam.
Germany Trade & Invest lädt Sie herzlich zum Webinar „Rechtsvereinheitlichung im Golfkooperationsrat – ein Überblick zum 40 – jährigen Bestehen“ am 16. Juni 2021 um 14 Uhr ein.