Malaysia: Sicherungsmittel
Nach dem Sale of Goods Act ist die ausdrückliche Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehalts möglich. Dieser schützt jedoch nicht vor gutgläubigem Dritterwerb.
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Nach dem Sale of Goods Act ist die ausdrückliche Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehalts möglich. Dieser schützt jedoch nicht vor gutgläubigem Dritterwerb.
Seit dem Jahr 1999 verfügt Malaysia mit dem Consumer Protection Act (CPA) über ein Produkthaftungsgesetz.
Malaysia ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) bislang nicht beigetreten.
Das Handelsvertreterrecht findet eine nur rudimentäre Regelung in dem auf englischem Recht basierenden Contracts Act 1950.
Rechtsgrundlage ist der Financial Services Act 2013 ergänzt durch die regelmäßig überarbeiteten "Foreign Exchange Administration Rules" (Richtlinien für den Devisenverkehr).
Ausländische Arbeitnehmer benötigen eine Arbeitserlaubnis, wenn sie in Malaysia eine Arbeit aufnehmen möchten.
Ausländische Investitionen sind etwa in Form einer Repräsentanz, die nur beschränkt tätig werden darf, oder einer ausländisch investierten Company limited by shares möglich.
Malaysias Gesellschaftsrecht kennt drei Unternehmensformen: Den Einzelkaufmann (sole proprietorship), Personengesellschaften (partnerships) und Kapitalgesellschaften (companies).
Rechtsgrundlagen sind insbesondere der Patents Act sowie der 2019 reformierte Trademarks Act. Die Intellectual Property Corporation of Malaysia (MyIPO) verwaltet die Rechte.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen bezüglich Malaysia.