Malaysia: Rechtsverfolgung
Malaysia ist Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Ein Anwaltszwang besteht für natürliche Personen nicht.
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Malaysia ist Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Ein Anwaltszwang besteht für natürliche Personen nicht.
Wesentliche Rechtsgrundlage des malaysischen Einkommensteuerrechts ist der Income Tax Act 1967. Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr.
Seit dem Jahr 2013 ist der Personal Data Protection Act 2010 (PDPA) in Kraft.
Die Sales Tax und Service Tax fallen bei bestimmten Gütern und Dienstleistungen an. Sie ersetzten seit dem 1. September 2018 die sogenannte "Goods and Services Tax" (GST).
Der "Environmental Quality Act 1974" bildet eine wesentliche Rechtsgrundlage im Bereich des malaysischen Umweltschutzrechts.
Im Juli 2019 hat Malaysia Änderungen des Gesetzes über die Dienstleistungssteuer (service tax) verabschiedet.
Ende September 2019 hat Malaysia als 106. Staat seine Beitrittserklärung zum "Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken" (PMMA) eingereicht.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Malaysia bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Für Unternehmen mit weniger als fünf Angestellten findet der höhere Mindestlohn nicht wie ursprünglich vorgesehen ab Januar 2023 Anwendung.
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