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Malaysia: UN-Kaufrecht
Malaysia ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) bislang nicht beigetreten.
26.10.2022
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Jedoch besteht nach malaysischem Recht Rechtswahlfreiheit, sodass das CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) als anwendbare Rechtsordnung vereinbart werden kann.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthalten die GTAI-Publikation "UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017" sowie das GTAI-Webinar "40 Jahre UN-Kaufrecht" (April 2020).