Italien: Coronavirus und Verträge
Insbesondere das wirtschaftsstarke Norditalien ist seit einiger Zeit stark vom Coronavirus betroffen. Was passiert, wenn die Vertragserfüllung beeinträchtigt wird?
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Insbesondere das wirtschaftsstarke Norditalien ist seit einiger Zeit stark vom Coronavirus betroffen. Was passiert, wenn die Vertragserfüllung beeinträchtigt wird?
Infolge der Coronakrise droht möglicherweise die Insolvenz des Geschäftspartners. Welche Regelungen sieht das japanische Recht dazu für Unternehmen vor?
Das Recht Aserbaidschans verwendet den Begriff der "höheren Gewalt", definiert diesen jedoch nicht eindeutig. Eine Vertragsanpassung sollte in Betracht gezogen werden.
Die Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen. Staatliche Maßnahmen können im Einzelfall als Force-Majeure-Umstände anerkannt werden.
Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Betracht ziehen. Force-Majeure-Umstände können im Einzelfall zur Befreiung von Haftung für Nicht- oder Spätleistung führen.
Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Betracht ziehen. Die IHK Armeniens kann Force-Majeure-Zertifikate ausstellen.
Infolge der Corona-Pandemie sehen sich Unternehmen eventuell mit den Herausforderungen einer Insolvenz konfrontiert. Indien trifft dazu bereits Sonderregelungen.
Vertragliche Bestimmungen gehen vor. Das ukrainische Recht regelt Fälle höherer Gewalt. Die IHK der Ukraine kann Force-Majeure-Zertifikate ausstellen.
Das Oberste Gericht Kasachstans hat am 6. Mai 2020 Erläuterungen zu den Auswirkungen des am 15. März 2020 verhängten Notstandes auf Verträge erlassen.
Vertragsparteien sollten eine einvernehmliche Vertragsanpassung in Betracht ziehen. Das usbekische Recht enthält Vorschriften zu Fällen höherer Gewalt.