Kamerun: UN-Kaufrecht
Die Republik Kamerun ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 am 11. Oktober 2017 beigetreten.
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Die Republik Kamerun ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 am 11. Oktober 2017 beigetreten.
Der Länderbericht Recht kompakt Kamerun bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Sowohl China als auch Deutschland sind Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Thailand bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Thailand ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) bislang nicht beigetreten.
Die Republik Senegal ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Indien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Kenia ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Indien ist kein Mitgliedstaat des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
Bangladesch ist bislang kein Mitgliedstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).