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Recht kompakt | Senegal | UN-Kaufrecht

Kein UN-Kaufrecht in Senegal

Die Republik Senegal ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Das  Übereinkommen zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) ist daher für das Land nicht in Kraft getreten. Allerdings wurde das Übereinkommen größtenteils im OHADA-Acte uniforme portant sur le droit commercial général umgesetzt, der auch in Senegal gilt. Weitere Informationen zum Handelskauf (vente commercial) in der OHADA finden Sie im GTAI-Artikel OHADA: Das allgemeine Handelsrecht. Eine CISG-Statustabelle ist auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) abrufbar.


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