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Kamerun: UN-Kaufrecht

Die Republik Kamerun ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 am 11. Oktober 2017 beigetreten.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Das Übereinkommen zum UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) ist für Kamerun am 11. Oktober 2017 in Kraft getreten. Für Deutschland ist das Übereinkommen bereits am 1. Januar 1991 in Kraft getreten (siehe CISG-Statustabelle). Das bedeutet, dass das Übereinkommen sowohl beim Verkauf von Deutschland nach Kamerun als auch von Kamerun nach Deutschland anwendbar ist, sofern die Vertragsparteien es nicht ausdrücklich ausschließen.

Darüber hinaus wurde das Übereinkommen größtenteils im OHADA-Acte uniforme portant sur le droit commercial général umgesetzt, der auch in Kamerun gilt. Weitere Informationen zum Handelskauf (vente commercial) in der OHADA finden Sie im GTAI-Artikel OHADA: Das allgemeine Handelsrecht.

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