Türkei – Steuerbefreiung für Maschinen
Bonn (GTAI) – Zahlreiche Maschinen des HS-Kapitels 84 und elektrische Maschinen des HS-Kapitels 85 wurden mit Wirkung zum 5.5.2018 von der Umsatzsteuer befreit. Begünstigt werden unter anderem Dampf- und Heizkessel, Turbinen, Pumpen, Brenner, Kühl- und Wärmegeräte, Zentrifugen, Krane und Hebeapparate, Planiermaschinen, landwirtschaftliche Maschinen, Maschinen zur Verarbeitung von Lebensmitteln, Textilmaschinen, Werkzeugmaschinen, Maschinen zur Bearbeitung von Beton, Holz, Stein und Kunststoffen sowie...