Zollverfahren
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
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Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung für Einfuhrwaren kann nur ein lizenzierter Zollagent abgeben.
Voraussetzung für die Überführung in ein Zollverfahren ist eine regelgerechte Anmeldung.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren.
Der Zollanmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Fracht- und Versanddokumente
Handelsrechnung, 3-fach, unterschrieben, mit allen handelsüblichen Angaben,
Packliste, soweit keine detaillierte Warenaufstellung in der Rechnung enthalten ist,
Ursprungszeugnis, 2-fach (nur auf Verlangen des Einführers),
Ggf. Präferenznachweis.
Je nach Warenart können etwa auch eine Konformitätsbescheinigung, ein phytosanitäres oder ein veterinäres Zertifikat für die Zollabfertigung verlangt werden.
Weitere...
Die eigentliche Zollanmeldung erfolgt durch den Einführer oder einen von ihm beauftragten Zollagenten. Sowohl gewerbliche Einführer als auch Zollagenten müssen bei der Zollbehörde (South African Revenue Service) mit einer Customs Code Number und beim Ministerium für Handel und Industrie mit einer Registration Number registriert sein.
Die Zollanmeldung unterliegt einer Vorlagefrist und erfolgt per elektronischem Datenaustausch.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Harmonisiertes System, Zollnomenklatur, Ein- und Ausfuhrverfahren, Carnet ATA und Exportkontrolle: Wichtige und komplexe Themen, über die wir Sie gerne ausführlich informieren.