Tunesien - Zentralbank veröffentlicht neue Liste nicht vorrangiger Güter
Bonn (GTAI) - Die tunesische Zentralbank hat ein neues Rundschreiben veröffentlicht, in dem sie die Einfuhr „nicht prioritärer“ Güter regelt. Bereits im Oktober 2017 wurden die Geschäftsbanken angewiesen, Akkreditive für die Einfuhr nicht prioritärer Waren nur noch zu eröffnen, wenn der Importeur Sicherheiten aus eigenen Mitteln für den Gesamtwert der Produkte bereitstellen kann.
Das neue Rundschreiben vom 1. März 2018 enthält eine aktualisierte Warenliste sowie die Ausnahmen der Regelung. Darin...