Eurasische Wirtschaftsunion - Neue Anforderungen zur Angabe von Vorursprungsdokumenten in Ursprungszeugnissen
Bonn (GTAI) – Nach einem Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftsunion am 13. Juli 2018 verlangt diese seit Januar 2019 bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Einfuhr bestimmter Waren in ihre Mitgliedsstaaten (Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien) zusätzlich zum Ursprungsland auch die Angabe von Hinweisen zu den der Ursprungsermittlung zugrundeliegenden Vornachweisen.
Grundsätzlich können Unternehmen die Ursprungsnachweise entweder in Form einer...