Rechtsverfolgung in Japan
Rechtsstreitigkeiten werden in Japan vorzugsweise außergerichtlich durch Mediations-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren beigelegt.
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Rechtsstreitigkeiten werden in Japan vorzugsweise außergerichtlich durch Mediations-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren beigelegt.
Bei Gerichtsverfahren in Japan herrscht kein Anwaltszwang.
Die Anerkennungsvoraussetzungen für ausländische Gerichtsurteile ähneln denen des deutschen Rechts.
Japan ist Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Japan bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Für Streitigkeiten in Bezug auf geistiges Eigentum sowie Handelssachen ist nun das „Intellectual Property and Commercial Court“ (IPCC), das vorherige IP-Spezialgericht, zuständig.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.
Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch Urteile ausländischer staatlicher Gerichte und ausländischer Schiedsgerichte.
Der Länderbericht Recht kompakt Kolumbien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach jordanischen Gesetzen und Rechtsnormen.